Wie berichtet hatte das Landesverwaltungsgericht OÖ Simon rechtgegeben: Seine russische Partnerin darf nach Österreich einreisen und sich hier niederlassen. Arbeiten darf die 31-Jährige laut Behörden aber trotzdem vorerst nicht – und das, obwohl sie unbedingt will. Iliza spricht fließend Deutsch und ist bei der Raiffeisen Bank International in Russland beschäftigt. Nach derzeitigem Stand müsste sie aber mindestens zwei Jahre auf eine reguläre Arbeitserlaubnis warten.
Wie Simon im neuerlichen Gespräch mit "Heute" erzählt, habe er in den vergangenen Wochen Politiker nahezu aller Parteien kontaktiert. Er schrieb Mails, Nachrichten auf Facebook, führte Gespräche und fuhr sogar extra nach Wien, um einen Abgeordneten zu treffen: "In weniger als 30 Sekunden hat er mich abgewimmelt und gesagt: 'Schick eine E-Mail.' Auf die Antwort warte ich seit einem Monat", erzählt der Linzer.
Von mehreren Parteien habe es oft nur Versprechen gegeben: "Immer heißt es: Wir melden uns in zwei Wochen. Passiert ist nichts." Noch bevor Iliza am 1. August nach Österreich kommt, will Simon Bewegung in die Sache bringen.
Der 30-Jährige hat sich deshalb "gefühlt in jedem Bundesland" für eine Gesprächsrunde mit VP-Bundeskanzler Christian Stocker angemeldet – und wurde für den 28. Juli nach Wien eingeladen. "Ich werde versuchen, da mit ihm über das Thema zu sprechen", sagt Simon.
Konkret geht es ihm um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich: Sie wirft dem Land vor, die EU-Freizügigkeitsrichtlinie nicht korrekt umzusetzen. Dabei geht es darum, dass Lebenspartner von EU-Bürgern – wie Iliza – nach Ansicht der Kommission schlechter gestellt werden, als es das Recht der Union vorsieht.
Die sogenannte EU-Freizügigkeit bedeutet, dass Bürger in anderen Mitgliedstaaten leben, arbeiten oder studieren dürfen. Wer dieses Recht nutzt – etwa durch Arbeit im Ausland –, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Rechte für Familienangehörige oder Lebenspartner ableiten.
Voraussetzung ist in der Regel, dass eine dauerhafte und nachweisbare Beziehung besteht. Dafür können etwa gemeinsame Wohnsitze, Reisen oder andere Nachweise verlangt werden.
Quelle: Bundesministerium für Inneres (BMI)
Simon ist überzeugt, dass genau dieser Vorwurf auf seinen Fall zutrifft. "Ich möchte wissen, warum sie dieses Vertragsverletzungsverfahren eigentlich komplett ignorieren", sagt er. Denn die Zeit drängt: Kaum ist Iliza Anfang August in Österreich, wollen die beiden beim AMS einen Antrag auf eine Beschäftigungsbewilligung stellen.
Simon rechnet allerdings mit einer Ablehnung. "Dann muss ich den negativen Bescheid wieder bekämpfen", sagt er. Der Fall würde dann wohl erneut vor Gericht landen – inklusive weiterer Anwalts- und Gerichtskosten. Schon jetzt flossen Tausende Euro in den Streit mit den Behörden.
Unverständlich bleibt für den 30-Jährigen vor allem eines: Seine Partnerin wolle weder Sozialleistungen noch Sonderrechte – wäre dafür auch gar nicht berechtigt. "Sie will ab Tag eins arbeiten", sagte Simon bereits im Mai zu "Heute". Dass ausgerechnet eine gut ausgebildete Fachkraft mit perfekten Deutschkenntnissen und einem Job bei einem österreichischen Unternehmen nicht arbeiten dürfe, sei für ihn völlig absurd.
Ob Simon tatsächlich mit dem Bundeskanzler sprechen kann, ist noch offen. Er wurde zwar für die Veranstaltung ausgewählt, weiß aber nicht, ob es tatsächlich zu einem persönlichen Gespräch kommt. Falls nicht, bleibt nur der nächste Behördenweg. "Wir bemühen uns halt, wo wir noch können. Wir schreiben E-Mails ohne Ende", erklärt Simon. Sollte sich nichts ändern, beginnt der nächste Rechtsstreit wohl schon wenige Tage nach Ilizas Ankunft in Österreich.