Im Fall der 40-jährigen Frau, die nach sexuellen Handlungen mit ihrem Ehemann in Marchtrenk ums Leben gekommen ist, hält der Verdächtige an seiner Darstellung fest. Bei der Haftprüfung wurde die Untersuchungshaft des 50-Jährigen bis 17. August verlängert.
Zu den Vorwürfen selbst machte der Mann vor Gericht keine Angaben. Sein Verteidiger Andreas Mauhart betont jedoch, sein Mandant könne die Entscheidung nicht nachvollziehen. "Für meinen Mandanten ist es ein Albtraum. Er hat seine Frau verloren und weiß nicht, warum er in Haft sitzt", sagte der Anwalt.
Die Verteidigung geht weiterhin von einem Unfall aus. Laut Mauhart seien die sexuellen Praktiken für das Ehepaar nichts Ungewöhnliches gewesen. "Für das Paar war es eine übliche, oft geübte Praxis", erklärte er.
Nach Darstellung des Anwalts habe der 50-Jährige nicht bemerkt, dass seine Ehefrau verletzt war. Die Frau habe blutverdünnende Medikamente eingenommen, zudem habe Alkohol gefäßerweiternd gewirkt. Ob und wie stark beide alkoholisiert waren, sollen nun ausstehende Gutachten klären.
Die Staatsanwaltschaft Wels sieht den Fall anders. Sie wirft dem Beschuldigten sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person mit Todesfolge vor. Nach bisherigen Ermittlungsergebnissen sollen die bei der Obduktion festgestellten massiven Verletzungen im Unterleibsbereich nicht mit der vom Verdächtigen geschilderten Sexualpraxis vereinbar sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau aufgrund ihrer starken Alkoholisierung wehrlos gewesen sein könnte.
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Laut der Verteidigung habe der Sex einvernehmlich stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft hingegen geht davon aus, dass der Beschuldigte den Zustand seiner Ehefrau ausgenutzt habe.
Mauhart bezeichnet die Causa als einen in Oberösterreich "noch nie dagewesenen Fall". Besonders brisant: Für eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person mit Todesfolge ist laut geltender Rechtslage keine Tötungsabsicht erforderlich. Der Strafrahmen reicht von zehn bis 20 Jahren Haft oder lebenslanger Freiheitsstrafe.
Die Ermittlungen dauern an. Für den 50-Jährigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.