Immer wieder sorgen rücksichtslose Besucher in Welser Parkanlagen für Ärger. Anrainer beschweren sich laut Stadt über Lärm, Verschmutzungen und Autos auf Grünflächen. Jetzt reagiert sie mit einem neuen Regelwerk. Auslöser war unter anderem eine Geburtstagsparty mit mehr als 60 Gästen in der Freizeitanlage Wimpassing.
Ein Auto soll laut Stadt samt Anhänger auf die Wiese gefahren sein. Tische, Sessel und Lautsprecher seien aufgebaut worden – dann soll "bis in die Nacht" gefeiert worden sein. Die Musik und das Geschrei waren laut Stadt bis in die umliegende Siedlung zu hören.
"Niemand von uns hat etwas gegen all die Besucher des Parks, die hier zum Entspannen oder zum Spielen mit ihren Kindern herkommen", erklärte ein Anrainer der Stadt zu dem Vorfall. "Aber diese Rücksichtslosigkeit und Überheblichkeit, das geht für uns gar nicht."
Der Welser Gemeinderat hat deshalb eine neue Grünanlagen-Verordnung beschlossen. Sie gilt künftig auf öffentlich zugänglichen Park- und Grünanlagen sowie auf städtischen Kinder- und Jugendspielplätzen. Vorbilder sind etwa Linz, Wien und Graz.
Künftig sind unter anderem Grillen, Campieren sowie das Aufstellen von Zelten und Pavillons verboten. Auch Müll darf nicht einfach liegen gelassen werden. Fahrzeuge dürfen weder über Wege noch über Rasenflächen fahren oder dort parken. Im Volksgarten ist außerdem das Baden im Seerosenteich – auch für Hunde – untersagt.
Auf Spielplätzen gelten zusätzliche Regeln: Dort ist künftig Rauchen verboten. Auch Alkohol darf weder in den Anlagen noch im Umkreis von 20 Metern konsumiert werden. Betrunkenen Personen ist der Aufenthalt ebenfalls untersagt. Ausnahmen gibt es nur für Gewerbebetriebe sowie für Veranstaltungen und Märkte.
"Dann ist für jeden Bürger klar ersichtlich, was dort erlaubt beziehungsweise nicht erlaubt ist", erklärt der zuständige FPÖ-Vizebürgermeister Gerhard Kroiß. Kontrolliert werden soll die Einhaltung der neuen Vorschriften von der Ordnungswache Wels. Verstöße können mit bis zu 218 Euro Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen geahndet werden.