Nach dem Tod einer 40-jährigen Frau in Marchtrenk bleibt ihr 50-jähriger Ehemann weiter in Untersuchungshaft. Das zuständige Gericht verlängerte die U-Haft am Mittwoch bis zum 17. August. Der Mann äußerte sich bei der Haftverhandlung nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
Die Staatsanwaltschaft Wels führt Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person mit Todesfolge. Nach bisherigem Ermittlungsstand soll die Frau zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert und deshalb wehrlos gewesen sein.
Die 40-Jährige war in der Nacht auf den 26. Juni mit schweren, stark blutenden Verletzungen in ihrem Schlafzimmer entdeckt worden. Obwohl Rettungskräfte rasch alarmiert wurden, konnte ihr Leben nicht mehr gerettet werden. Eine Obduktion ergab später als Todesursache "Verbluten durch mehrfache stumpfe Gewalteinwirkung".
Kurz nach Bekanntwerden des Obduktionsergebnisses wurde der Ehemann festgenommen. Bei seinen Einvernahmen schilderte er sexuelle Handlungen mit seiner Frau und sprach von einem Unfall bei einem "Sex-Spiel". Nach Angaben der Ermittler lassen sich die massiven inneren Verletzungen dadurch jedoch bislang nicht erklären.
Der Verteidiger des 50-Jährigen betont gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten", sein Mandant könne sich den Tod seiner Frau nicht erklären. "Es ist ihm ein absolutes Rätsel", sagte Anwalt Andreas Mauhart zu den "OÖ". Demnach sei der Mann davon ausgegangen, dass seine Ehefrau nach den gemeinsamen sexuellen Handlungen schlafen würde. Ein Familienmitglied habe sie später entdeckt und den Notruf verständigt.
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Die Verteidigung weist auch den Vorwurf zurück, die Frau sei wehrlos gewesen. Laut Anwalt habe die 40-Jährige blutverdünnende Medikamente eingenommen und sei an Alkoholkonsum gewöhnt gewesen. Dadurch könnten "vorgeschädigte Schleimhäute" zu den tödlichen Verletzungen beigetragen haben, heißt es im Bericht.
Sowohl der Beschuldigte als auch seine Ehefrau sollen laut seinen Angaben stark alkoholisiert gewesen sein. Ob das tatsächlich zutrifft, soll ein chemisch-toxikologisches Gutachten klären. Mit den Ergebnissen der Blutanalyse wird erst in den kommenden Wochen gerechnet. Zusätzlich wurden ein gerichtsmedizinisches und ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Sollte der 50-Jährige verurteilt werden, drohen ihm zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.