"Will etwas leisten"

Russin (31) darf nach OÖ einreisen, aber nicht arbeiten

Österreich sucht Fachkräfte, doch eine Russin darf nicht hier arbeiten. Ihr Partner aus Linz erzählt, wie ihre Liebe zum Behörden-Hickhack wurde.
Lea Strauch
29.05.2026, 03:00
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Simon (29) hat vor Gericht gewonnen. Seine russische Partnerin Iliza (31) darf nach Österreich kommen. Doch Freude kommt bei dem Linzer kaum auf. Denn jetzt beginnt für das Paar der nächste Kampf: Iliza darf laut Behörden zwar hier leben – aber nicht arbeiten.

Die beiden sind seit über vier Jahren ein Paar.
privat

Beziehung wird zum Behörden-Marathon

Seit über vier Jahren sind Simon und Iliza ein Paar. Der 29-Jährige war beruflich schon in vielen Ländern tätig – dadurch trafen sich die beiden schließlich in Russland, seither führen sie ihre Beziehung über Grenzen hinweg: "Unser Pech war, dass wir uns kennengelernt haben, als der Krieg begonnen hat", erzählt Simon im Gespräch mit "Heute". Plötzlich wurde die Beziehung zum Behörden-Marathon.

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Iliza bekam zuletzt kein Visum mehr – laut Simon mit der Begründung, dass die Gefahr bestehe, dass sie in Österreich bleibt und nicht mehr nach Russland zurückkehrt. Für den 29-Jährigen gestaltete sich hingegen die Einreise in ihr Heimatland immer schwieriger. Deshalb mussten sich die beiden immer wieder in anderen Ländern treffen. Stets das langfristige Ziel: endlich gemeinsam in Österreich wohnen.

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170 Seiten Beweise für ihre Liebe

Monatelang kämpfte das Paar mit dem Linzer Magistrat. Dabei beriefen sich Simon und Iliza auf die "EU-Freizügigkeit". Sie legten rund 170 Seiten als Nachweis für die Beziehung vor: gemeinsame Fotos, Reisebuchungen, Visa-Anträge und Chatverläufe über vier Jahre hinweg. Sogar Freunde des Paares wurden zur Beziehung befragt.

Gleichzeitig musste Simon nachweisen, dass Österreich durch seine Partnerin keine Kosten entstehen. Er unterschrieb laut eigenen Angaben eine Haftungserklärung und musste belegen, dass er genug verdient, um vollständig für Iliza aufkommen zu können. Schließlich zog er für seine Liebe sogar vor Gericht.

Was ist EU-Freizügigkeit?

Die sogenannte EU-Freizügigkeit bedeutet, dass EU-Bürger in anderen Mitgliedstaaten leben, arbeiten oder studieren dürfen. Wer dieses Recht nutzt – etwa durch Arbeit im Ausland –, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Rechte für Familienangehörige oder Lebenspartner ableiten.

Voraussetzung ist in der Regel, dass eine dauerhafte und nachweisbare Beziehung besteht. Dafür können etwa gemeinsame Wohnsitze, Reisen oder andere Nachweise verlangt werden.

Quelle: Bundesministerium für Inneres (BMI)

Gericht gibt recht – Behörden blocken weiter

Das Landesverwaltungsgericht OÖ gab Simon dann recht: Es stellte den Freizügigkeitssachverhalt fest und entschied, dass seine Partnerin wieder einreisen und sich auch hier niederlassen darf. Doch jetzt wartet schon das nächste Problem: Iliza hat zwar einen Magister, spricht fließend Deutsch – bald legt sie die C1-Prüfung ab – und arbeitet bei der Raiffeisen Bank International in Russland. Sie darf aber hierzulande vorerst nicht unselbstständig arbeiten.

Für Simon ist der Fall absurd: "Es heißt immer, wir haben Fachkräftemangel. Und dann hast du jemanden, der fließend Deutsch spricht, bei einer österreichischen Firma arbeitet und arbeiten will – aber nicht darf." Seine Partnerin müsse zwei Jahre warten, ehe sie mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte regulär arbeiten könne.

"Sie will ab Tag eins arbeiten", sagt Simon. "Sie will sich integrieren, Geld verdienen und etwas leisten." Die Selbstständigkeit sei für die beiden dafür keine echte Lösung. Denn bei nur einem Auftraggeber drohe schnell das Problem der Scheinselbstständigkeit: "Dann musst du erst mal zwei oder drei finden." In der Zeit könnte Iliza schon längst ihren Beitrag leisten, meint Simon.

„Sie soll jetzt praktisch zwei Jahre herumsitzen und nichts tun.“
Simon (29)kämpft für seine Partnerin (31)

"Sie soll jetzt praktisch zwei Jahre herumsitzen und nichts tun." Das Paar möchte deshalb weiterkämpfen. Im August soll Iliza nach Österreich kommen, dann wollen die beiden eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Insgesamt flossen schon Tausende Euro an Gerichtskosten. Simon rechnet damit, dass der Behördenstreit weitergeht.

EU drohte Österreich mit Klage

Brisant: Erst vergangenen Dezember drohte die EU-Kommission Österreich mit einer Klage – und zwar genau wegen solcher Fälle. Aktuell läuft ein Vertragsverletzungsverfahren. Der Vorwurf in Kurzfassung: Österreich setzt EU-Regeln nicht korrekt um. Laut Kommission müssten erweiterte Familienangehörige von EU-Bürgern Ehepartnern gleichgestellt werden und damit auch arbeiten dürfen.

{title && {title} } Lstr, {title && {title} } 29.05.2026, 03:00
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