In Österreich sollen Unternehmen künftig offenlegen, was sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlen. Damit soll die bestehende Lohnlücke zwischen Männern und Frauen verkleinert werden. Grundlage dafür ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Das Arbeitsministerium unter Korinna Schumann (SPÖ) arbeitet laut eigenen Angaben bereits intensiv an einem entsprechenden Gesetzesentwurf, der Anfang 2026 in Begutachtung gehen soll. Ziel ist es, faire und nachvollziehbare Gehaltsstrukturen zu schaffen – nach dem Prinzip: gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit.
Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung sind Berichtspflichten und Informationsrechte. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen künftig jährlich ihre geschlechtsspezifische Lohnlücke offenlegen. Betriebe mit 100 bis 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind verpflichtet, diese Daten alle drei Jahre zu melden.
Beschäftigte sollen außerdem das Recht auf Auskunft erhalten, wie viel Kolleginnen und Kollegen mit vergleichbaren Aufgaben verdienen. Dadurch soll mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei der Bezahlung geschaffen werden – und langfristig ein wirksames Mittel gegen ungleiche Entlohnung entstehen.
Die Umsetzung der Richtlinie gilt als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Gleichstellung am Arbeitsplatz. Österreich befindet sich damit im Einklang mit den Bemühungen der Europäischen Union, Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts europaweit zu beseitigen.