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Chef von Wiener Pizza-Kette streift sich Trinkgeld ein

Hier wird jede Mitarbeiter-Motivation einfach abserviert: Ein Wiener Kellner muss sein Trinkgeld teilweise an seine Vorgesetzten übergeben. 

Natalia Anders
Einem Wiener Kellner erscheinen die Regelungen im Betrieb fremd. 
Einem Wiener Kellner erscheinen die Regelungen im Betrieb fremd. 
istock/ (Symbolbild)

Na Mahlzeit! Der Umgang einer Wiener Pizza-Kette mit seinem Personal ärgert "Heute"-Leser und Kellner Markus (37, Name von der Redaktion geändert). Seit einem Jahr arbeitet er in dem italienischen Restaurant in Wien. Bereits beim Vorstellungsgespräch wurde dem 37-Jährigen eine skurrile Trinkgeld-Regelung vorgestellt: Alle Kellner seien dazu verpflichtet, zwei Prozent ihres Gesamtumsatzes an die restlichen Küchenmitarbeiter, sowie fünf Euro extra an jeden ranghöheren Mitarbeiter abzugeben. "An Arbeitstagen, an denen mir ein Fehler passiert – wie zum Beispiel eine falsche Abbuchung, muss ich sogar drei Prozent abgeben", beschwert sich der 37-Jährige.

"Ich verstehe schon, dass die Küche auch etwas von dem Trinkgeld abbekommen sollte. Aber warum muss ich dem Restaurantmanager etwas abgeben? Mein Netto-Grundlohn ist ohnehin sehr niedrig – ich bin aufs Trinkgeld angewiesen", so Markus weiter. 

37-Jähriger wütet über Krankenstands-Regelung

Vergangene Woche erfuhren die Mitarbeiter von einer weiteren Regelung, die den Wiener ebenfalls stutzig macht: Krankenstände, die ab dem ersten Tag nicht ärztlich entschuldigt werden, sollen von den Überstunden oder Urlaubstagen abgezogen werden. "Da traut man sich gar nicht mehr, krank zu sein", fürchtet sich der 37-Jährige. Das entsprechende Dokument liegt "Heute" vor.

Laut eines Rechtsanwalts, der die Restaurantkette vertritt, sind die neuen Regeln rechtlich in Ordnung. Mit der Krankenregelung möchte die Pizzeria ihre Mitarbeiter lediglich darauf hinweisen, ihre ärztliche Entschuldigung unverzüglich abzugeben, da die Firma sonst zu juristischen Maßnahmen greifen müsse. 

Lokal: "Alle sollen etwas vom Trinkgeld abbekommen"

Die Handhabung mit dem Trinkgeld beruht sich laut dem Arbeitgeber auf dem Fairnessprinzip: Alle Mitarbeiter sollen die Möglichkeit haben, von den Trinkgeldern profitieren zu können. "Ziel dieser Regelung ist es, nicht nur die Kellner, sondern auch alle anderen Kollegen am Erfolg teilhaben zu lassen", heißt es seitens des Unternehmens.

AK rät Markus zur Beratung

Das sieht die Arbeiterkammer Wien jedoch etwas anders.  "Das Trinkgeld gebührt grundsätzlich den Mitarbeitern. Wie genau die Vereinbarung jedoch getroffen wurde, müsste man sich genauer anschauen", so Juristin Jasmin Haindl gegenüber "Heute". Die AK-Juristin rät  Markus, sich entweder direkt bei der AK oder bei seiner Gewerkschaft diesbezüglich beraten zu lassen.

Krankenregelung laut AK Wien nicht rechtskonform

Die Krankenstandsregelung des Betriebs sei laut Haindl jedoch nicht rechtskonform. Zwar ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich am ersten Abwesenheitstag mit einer ärztlichen Bestätigung krank zu melden und bei Verlangen die ärztliche Bestätigung zu übermitteln. Dass ihm der Tag jedoch von den Überstunden oder vom Urlaub abgezogen wird, ist laut der AK-Juristin nicht erlaubt.

"Äpfel mit Birnen vergleichen"

"Das sind zwei Dinge, die nichts miteinander gemeinsam haben. Als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen", so Haindls Fazit. Was allenfalls zulässig wäre, ist dem Arbeitnehmer das Entgelt für den unentschuldigten Arbeitstag nicht zu überweisen. 

Markus ist sich trotz der klaren Expertenmeinung allerdings noch unsicher, wie er in seinem Fall weiter vorgehen wird. "Ich habe Angst davor, bei den vielfachen Teuerungen meinen Job zu verlieren", meint der 37-Jährige.

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