Wer in Wien mit E-Scooter und Öffis unterwegs ist, muss ab Dienstag seine Gewohnheiten ändern. Mit 1. September 2026 treten bei den Wiener Linien neue Beförderungsbedingungen in Kraft. Eine Änderung betrifft dabei sämtliche Busse und Straßenbahnen.
E-Scooter dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Bus oder Bim mitgenommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Scooter zusammengeklappt ist oder nicht.
Das Verbot beschränkt sich nicht auf E-Scooter. Laut den neuen Beförderungsbedingungen dürfen generell keine E-Fahrzeuge mehr in Bussen und Straßenbahnen der Wiener Linien transportiert werden. Damit sind auch zusammenklappbare E-Bikes betroffen.
Wer also bisher etwa mit dem E-Scooter zur Haltestelle gefahren und anschließend in die Bim umgestiegen ist, muss sich ab Dienstag eine andere Lösung überlegen.
Die Wiener Linien wollen mit der Verschärfung vor allem mehr Platz in den Fahrzeugen schaffen. Täglich transportieren die Wiener Öffis knapp 2,5 Millionen Fahrgäste. Besonders zu den Stoßzeiten können größere mitgenommene Fahrzeuge den Platz für andere Fahrgäste einschränken und den Fahrgastwechsel erschweren.
"Gerade in den Stoßzeiten ist es oft eng, E-Scooter nehmen viel Raum ein und können zu Stolperfallen werden", erklärt Öffi-Stadträtin Ulli Sima. Mit den neuen Regeln wolle man für mehr Platz sorgen und das Miteinander in Bus, Bim und U-Bahn verbessern.
Laut Wiener-Linien-Geschäftsführerin Alexandra Reinagl hätten auch Rückmeldungen von Fahrgästen und interne Analysen Handlungsbedarf gezeigt. E-Scooter würden vor allem in stark ausgelasteten Fahrzeugen als störend empfunden und könnten den Fahrgastwechsel erschweren.
Ganz aus den Wiener Öffis verschwinden E-Scooter allerdings nicht. In der U-Bahn dürfen sie weiterhin transportiert werden, ab Dienstag allerdings nur noch außerhalb der Stoßzeiten.
Von Montag bis Freitag ist die Mitnahme von 9 bis 15 Uhr sowie von 18.30 Uhr bis Betriebsschluss erlaubt. Samstags, sonntags und an Feiertagen dürfen E-Scooter ganztägig in die U-Bahn mitgenommen werden. Damit gelten für sie künftig dieselben Zeiten wie für Fahrräder.
Wer das neue Verbot ignoriert und seinen E-Scooter trotzdem in Bus oder Bim mitnimmt, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut den neuen Beförderungsbedingungen werden bei einem Verstoß 50 Euro fällig.
Normale Scooter ohne Elektroantrieb sind von dem neuen Verbot hingegen nicht betroffen. Werden sie zusammengeklappt, dürfen sie weiterhin jederzeit in Bus, Bim und U-Bahn mitgenommen werden.