Politik

Das wird sich Kurz nicht gefallen lassen

Die Opposition vergleicht die ÖBAG-Chats mit den Vorfällen auf Ibiza. Bundeskanzler Kurz musste sich deswegen einer dringlichen Anfrage stellen.

Leo Stempfl
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Sebastian Kurz im Bundesrat
Sebastian Kurz im Bundesrat
parlamanet.gv.at

Die Chats zwischen ÖBAG-Chef Thomas Schmid und Sebastian Kurz wirbelten ordentlich Staub auf. Der Bundeskanzler musste sich deswegen bei der heutigen Bundesrat-Sitzung einer dringlichen Anfrage der SPÖ stellen, die ganze 72 Fragen umfasste.

Man muss sich an vieles gewöhnen, so Kurz einleitend. Arbeiten rund um die Uhr, Kritik, Morddrohungen, aber "an eines werd ich mich nicht gewöhnen". Das sind Vorwürfe über gerichtlich strafbare Handlungen. "Ich werde mir das nicht gefallen lassen."

Dass Personalentscheidungen als Verbrechen oder als anrüchig dargestellt werden, "ist nicht akzeptabel". Bei der Bestellung des ÖBAG-Vorstands hätten auch Aufsichtsratsmitglieder mit SPÖ-Parteibuch zugestimmt. Wie der "Standard" berichtet, war allerdings Schmid selbst bei der Suche nach diesen Mitgliedern involviert – er lobte und dankte sogar, als er noch Kandidat war – Kurz für die Benennung des Aufsichtsratschefs.

"Ich fordere Sie auf"

Der Sozialdemokratie wirft er vor, ein System zu skandalisieren, an welchem sie selbst beteiligt sind. Kurz hat in seiner zehnjährigen Karriere mit vielen Parteien zusammengearbeitet, bei Personalentscheidungen sei es dabei immer auf die Qualifikation und natürlich auch auf das Vertrauen angekommen.

"Ich halte es für sinnvoll, wenn in einem Aufsichtsgremium wie der ÖBAG auch demokratische Kräfteverhältnisse abgebildet sind." Kurz fordert deswegen: "Bitte unterlassen Sie die Unterstellungen und mir Strafrechtliches vorzuwerfen." Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Bundeskanzler gibt es laut seinem Kenntnisstand aktuell nicht.

Die Fragen zu seiner Kommunikation will Kurz "aus Sicherheitsgründen" allerdings nicht öffentlich beantworten. Darüber hinaus hält er fest: "Die Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrates und die Auswahl ist im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums."