Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, schaut an Kreuzungen oft automatisch auf die Fußgängerampel. Doch genau das ist in vielen Fällen falsch und kann zu gefährlichen Situationen führen.
Seit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung gilt nämlich: Gibt es keine eigene Fahrradampel, müssen sich Radfahrer an die normale Fahrzeugampel halten – nicht an die Fußgängerampel.
Das Problem: Oft schaltet die Fußgängerampel früher auf Grün als die Fahrzeugampel, meldet "Chip". Viele Radfahrer fahren dann bereits los, obwohl ihre Ampel noch rot zeigt. Das ist streng genommen ein Rotlichtverstoß.
Statistisch gesehen werden rote Ampeln am häufigsten von E-Scooter-Fahrern missachtet (14,5 Prozent), gefolgt von Fußgängern (8,5 Prozent) und Radfahrern (7,9 Prozent). Autofahrer sind mit 1,6 Prozent deutlich disziplinierter.
Nicht immer kann man den Verkehrsteilnehmern dabei einen Vorwurf machen. Oft sorgen auch die baulichen Gegebenheiten an Kreuzungen für Probleme. Der ADFC kritisiert, dass an vielen Kreuzungen die Fahrzeugampel vom Radweg aus gar nicht sichtbar ist.
Umgekehrt kann die Fußgängerampel bereits rot sein, während Radfahrer mit grüner Fahrzeugampel weiterhin legal fahren dürfen. Das führt immer wieder zu gefährlichen Missverständnissen mit abbiegenden Autos. Für E-Scooter gelten übrigens dieselben Ampel-Regeln wie für Radfahrer.