Gute Nachrichten für viele Autofahrer: Menschen mit Behinderung haben in Österreich Anspruch auf eine kostenlose Digitale Jahres-Vignette – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Aktivierung erfolgt automatisch, ein eigener Antrag ist nicht mehr nötig.
Ist der Anspruch gegeben, schaltet die ASFINAG für das auf die berechtigte Person zugelassene Fahrzeug automatisch eine Digitale Jahresvignette frei.
Zusätzlich wird – sofern Anspruch besteht – auch eine kostenlose Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für bestimmte Abschnitte gebucht. Diese gilt für die Streckenmaut auf der A9, A10, A13 und S16 (ausgenommen ist die A11 Karawankenautobahn).
Anspruch besteht, wenn:
➤im Behindertenpass der Zusatz "Unzumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel" eingetragen ist
➤eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer vorliegt
➤das Fahrzeug auf die anspruchsberechtigte Person zugelassen ist
Wichtig: Es besteht nur Anspruch auf eine einzige Digitale Vignette, auch wenn mehrere Fahrzeuge auf die Person zugelassen sind.
Die ASFINAG empfiehlt, sich direkt an die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung oder Zulassungsstelle zu wenden. Dort werden die Voraussetzungen geprüft und die Aktivierung der Gratisvignette veranlasst. Auch bei einer Änderung des Kennzeichens sollte die Versicherung oder Zulassungsstelle informiert werden.
Weitere Infos gibt es auf der Website der ASFINAG.