Österreich

Diese scharfe Maskenregel gilt ab morgen an Schulen

Auch an den Schulen werden die Corona-Maßnahmen weiter verschärft. Ab Dienstag gilt für alle Schulstufen eine FFP2-Maskenpflicht.

Jochen Dobnik
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Ab Dienstag gilt auch an Volksschulen wieder eine FFP2-Maskenpflicht
Ab Dienstag gilt auch an Volksschulen wieder eine FFP2-Maskenpflicht
Serge Haouzi Xinhua / picturedesk.com

Angesichts der immer weiter ansteigenden Infektionszahlen - binnen 24 Stunden wurden knapp 11.900 neue Fälle registriert - werden nun auch an den Schulen die Maßnahmen weiter verschärft: Alle Schüler - also auch geimpfte und genesene - müssen dreimal die Woche einen Corona-Test (darunter mindestens ein PCR-Test) absolvieren.

Außerdem gilt für die Dauer dieser "Sicherheitsphase" (bis 27. November) für alle Schulstufen eine FFP2-Maskenpflicht. So auch an für die Volks- und Unterstufenschüler (außer am eigenen Sitzplatz). Bisher war für die jüngeren Kinder ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend. 

Testpflicht für Geimpfte und Ungeimpfte

Darüber hinaus müssen nicht mehr nur mehr ungeimpfte Schüler, sondern auch die geimpften dreimal wöchentlich einen Corona-Test absolvieren (davon mindestens ein PCR-Test). Ausgenommen sind wie bisher nur die genesenen Kinder und Jugendlichen, da bei ihnen auch ohne neue Infektion die Tests noch anschlagen können.

Auch neu: Elternsprechtage und Konferenzen müssen digital stattfinden oder verschoben werden.

"Sicherheitsphase" soll am 29. November enden

Am 29. November sollen nach dem derzeitigen Plan die Schulen wieder in den bisherigen Betrieb zurückkehren. Dann müssen die geimpften und genesenen Schüler nicht mehr verpflichtend testen (können das aber freiwillig tun). Ungeimpfte werden mindestens zweimal pro Woche an den Schulen PCR-getestet - derzeit ist dies nur in der Bundeshauptstadt der Fall.

"Wir übertragen das Wiener Modell auf ganz Österreich", so Bildungsminister Heinz Faßmann. "Das ist eine riesengroße Kraftanstrengung, weil es muss funktionieren, dass die Schulen rechtzeitig die Testergebnisse bekommen."

Lehrer dürfen auch an Schulen testen

Auch für Lehrer gibt es ab diesem Zeitpunkt zwei wöchentliche PCR-Tests an der Schule - bei geimpften als Angebot, bei ungeimpften als Verpflichtung. Anders als bisher dürfen die Lehrer auch an den Schulen testen.

Abseits des Schulbetriebs sind Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von den Lockdown-Bestimmungen ausgenommen. Für 12- bis 15-Jährige wird der Ninja-Pass aus der Schule dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Mit einem für diese Woche vollständig ausgefüllten Pass ist also auch für ungeimpfte Schüler am Wochenende ein Besuch in Lokalen bzw. Vereinssport und ähnliches möglich.

Allerdings können Bundesländer (oder auch Vereine) strengere Regeln festlegen.