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Drei neue Regeln: So hart wird der Lockdown verschärft

Die Coronazahlen sind auch im Lockdown dramatisch hoch. Deswegen wird er am Montag in drei großen Schritten verschärft. "Heute" hat die Details.

Rene Findenig
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Eine der neuen Maßnahmen: Eine breitflächige FFP2-Maskenpflicht kommt.
Eine der neuen Maßnahmen: Eine breitflächige FFP2-Maskenpflicht kommt.
Johanna Schlosser / picturedesk.com
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Mindestabstand wächst

Ab Montag ist zu allen Personen im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von zwei statt einem Meter zu halten. Ausgenommen von der Regelung sind nur Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, einzelne enge Bezugspersonen und Lebenspartner, die nicht zusammen wohnen. Strafe für Missachtung: 50 Euro.

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FFP2-Maskenpflicht

Supermärkte, öffentliche Verkehrsmittel, Apotheken, Bezirks- und Postämter, Banken und Behörden dürfen nur noch mit einer getragenen FFP2-Schutzmaske betreten werden. Die bisher recht kostspieligen Masken werden im Lebensmittel-Einzelhandel so günstig wie möglich zum Selbstkostenpreis angeboten, viele Supermärkte verschenken sie auch. Strafe für Missachtung: 25 Euro.

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Wöchentliche Tests

In bestimmten Berufen, in denen es viel Kontakt mit anderen Menschen gibt, gibt es nun wöchentliche Corona-Testungen. Dazu zählen etwa der Gesundheitsbereich, der Handel, der Dienstleistungsbereich, viele Berufe in Verkehrsbetrieben sowie Lehrkräfte, Kindergartenpädagogen oder öffentlich Bedienstete.

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Das bleibt gleich

Alle anderen Maßnahmen bleiben im Lockdown bis mindestens 8. Februar aufrecht. Wie bisher darf man das Haus nur aus folgenden Gründen verlassen:
► Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
► Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
► Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
► Berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist
► Zur körperlichen und psychischen Erholung

Geschäfte und Dienstleister bleiben weiter zu. Nur für die Grundversorgung wichtige Einrichtungen (Supermärkte, Post etc.) dürfen öffnen. Körpernahe Dienstleistungen (Friseure) bleiben geschlossen.

Geschäfte und Dienstleister bleiben weiter zu. Nur für die Grundversorgung wichtige Einrichtungen (Supermärkte, Post etc.) dürfen öffnen. Körpernahe Dienstleistungen (Friseure) bleiben geschlossen.

Die Schulen werden nun doch nicht geöffnet. Voraussichtlich wird es erst ab dem 08. Februar wieder Präsenzunterricht geben. Klassen werden im Schichtbetrieb unterrichtet. Eine FFP2-Maskenpflicht wird evaluiert. Kindergärten bleiben offen.

Überall wo es möglich ist, soll im Home-Office gearbeitet werden. Andernfalls: Abstand halten, Maske tragen und Hände waschen.

    <em>"Heute"</em> erklärt dir, worauf du achten musst, um sichere Produkte zu erwerben. Im Bild oben handelt es sich um eine sicher verwendbare Maske.
    "Heute" erklärt dir, worauf du achten musst, um sichere Produkte zu erwerben. Im Bild oben handelt es sich um eine sicher verwendbare Maske.
    Köhler,Ralph / Action Press / picturedesk.com
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