Dieser Versuch wurde zum Albtraum-Trip: Wie berichtet, kaufte ein Paar im Jänner in einem Klagenfurter Snack-Automaten eine Tafel Schokolade, die mit Magic Mushrooms (halluzinogene Pilze) versetzt war. Nach dem Verzehr erlitten beide Rauschzustände, Blackouts und Halluzinationen.
In dem Zustand verletzte sich die 40-jährige Frau schwer. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen die Betreiberin des Automaten ein, das nun jedoch wieder eingestellt wurde.
"Der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung gegen die Salzburgerin habe sich nicht beweisen lassen", so Sprecher Markus Kitz gegenüber der "Kleinen Zeitung". Auch der Vorwurf, die Unternehmerin habe gesundheitsschädliche Lebensmittel in Umlauf gebracht, wird nicht vor Gericht verhandelt.
Die Diversion ist die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Der Beschuldigte bekommt im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z.B. gemeinnützige Arbeit).
Hinsichtlich des Verstoßes gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz endet das Verfahren mit einem Diversionsangebot der Staatsanwaltschaft. Wenn die Salzburgerin eine Geldbuße von 1.500 Euro zahlt, ist die Angelegenheit für sie erledigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.