Die AfD hat bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt einen historischen Sieg eingefahren. Doch nun gibt es massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Wahlkampfs.
Die Berliner Juraprofessorin Sophie Schönberger kritisiert eine unsaubere Wahlkampffinanzierung durch die AfD. Das könne dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss.
"Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde größtenteils aus Fraktionsmitteln finanziert", sagte Schönberger dem Spiegel, wie n-tv berichtet.
"Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann."
Hintergrund ist ein zumindest hemdsärmeliger Umgang der AfD mit Fraktionsmitteln. Der Wahlkampf stützte sich offenkundig auf sogenannte Bürgerdialoge der Landtagsfraktion, die es im ganzen Land gab.
Nach dem Parteiengesetz dürfen Parteien keine Spenden von Fraktionen annehmen. Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten ebenfalls als Spenden. Eine verdeckte Parteienfinanzierung könne zur Ungültigkeit einer Wahl führen.
Auch andere Staatsrechtler sehen das Problem. Der Freiburger Fabian Michl sagt: Eine unzulässige Wahlkampffinanzierung durch die Fraktionen verletze die Chancengleichheit der Parteien und stelle "einen Wahlfehler dar".
Einen Einspruch gegen die Wahl kann jeder Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt einlegen – und zwar bis einen Monat nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Ministerialblatt.
AfD-Wahlsieger Ulrich Siegmund hat drei Wochen nach der Wahl immer noch keine Koalition in Aussicht.