Kapazitäten sind erschöpft

"Drücken auf Stopptaste" – die neuen harten Asylregeln

Im Ministerrat werden am Mittwoch die Weichen für den Stopp des Familiennachzugs und ein Wirtschaftspaket gestellt.
Lukas Leitner
12.03.2025, 10:42

Nach der Mietpreisbremse und dem ersten Sparpaket kommen jetzt die nächsten Ampel-Maßnahmen: Migration und Wirtschaft standen für den zweiten Ministerrat auf der Agenda. Schon in den vergangenen Tagen fokussierte sich die Regierung auf den Stopp des Familiennachzugs – jetzt wurden die Weichen für einen Beschluss im Nationalrat gestellt.

Innenminister Gerhard Karner betonte noch am Dienstag, dass man "alle rechtlichen Möglichkeiten" ausschöpfen werde – "Den Familiennachzug zu stoppen ist ein wesentlicher Punkt des Regierungsprogrammes", man müsse konsequent vorgehen, so der ÖVP-Minister am Dienstag.

Immerhin ist Österreich nicht "der einzige sichere Ort, an dem diese Familien gemeinsam leben können", legte Integrationsministerin Claudia Plakolm nach. "Österreich ist auch nicht dafür verantwortlich, dass diese Familien getrennt sind. Wir sind aber sehr wohl dafür verantwortlich, unser Land und unsere Systeme vor Überlastung zu schützen", fuhr sie fort.

Pressefoyer

In einem Pressefoyer informierten Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die Staatssekretäre Jörg Leichtfried (SPÖ) und Sepp Schellhorn (NEOS) über die Beschlüsse.

"Mit den heutigen Ministerratsbeschlüssen drücken wir auf die Stopptaste in Sachen Familiennachzug und setzen gleichzeitig einen ersten spürbaren Entlastungsschritt für die heimischen Unternehmen. Der Stopp beim Familiennachzug trägt dem Umstand Rechnung, dass auch unsere Aufnahmekapazitäten erschöpft sind und wir insbesondere im Bildungsbereich eine Überlastung erleben, die unser System vor immer größere Herausforderungen stellt", betonte Neo-Kanzler Stocker.

"Vor diesem Hintergrund haben wir beschlossen, alle notwendigen Schritte auf europäischer und nationaler Ebene zu setzen, um den Familiennachzug mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu stoppen", so der Bundeskanzler.

So wird Familiennachzug gestoppt

Konkret wurden im Ministerrat beschlossen, dass "wir alle notwendigen Schritte auf europäischer Ebene setzen und gleichzeitig unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH die nationalrechtlichen Regelungen anpassen, um den Familiennachzug mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu stoppen und so die öffentliche Ordnung sicherzustellen."

Außerdem müssen die zuständigen Regierungsmitglieder dem Innenminister all jene Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen, die die gegebene Situation und mögliche Prognosen in den jeweiligen Systemen widerspiegeln.

In Zukunft wird auch ein Integrationsbarometer erarbeitet, das auf dem bestehenden Integrationsmonitoring aufbaut. Dieses wird dann die Belastung und Auswirkungen der einzelnen Systeme wie Bildung, Soziales oder Gesundheit abbilden.

"Es ist uns seit dem Sommer des letzten Jahres gelungen, den Familiennachzug stark zu reduzieren. Nun schaffen wir die gesetzliche Grundlage, um diesen Stopp auch nachhaltig sicherzustellen", sagte Innenminister Gerhard Karner.

Wirtschaftspaket verabschiedet

Darüber hinaus wurde auch ein Wirtschaftspaket zur Entlastung von Klein- und Mittelbetrieben im Ministerrat verabschiedet. Das sei gerade vor dem Hintergrund der herausfordernden konjunkturellen Situation von enormer Bedeutung und soll schnell für eine spürbare Entlastung der heimischen Wirtschaft sorgen.

"Mit dem Mittelstandspaket für eine Entlastung der heimischen Betriebe sichern wir Arbeits- und Ausbildungsplätze und kurbeln den Konjunkturmotor insgesamt wieder an. Neben steuerrechtlichen Erleichterungen, der Abschaffung der Belegausdruckpflicht und dem Abbau bürokratischer Hürden, stellen wir die Weichen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Zukunft unseres Landes", erklärte Bundeskanzler Christian Stocker.

Die Entlastungsmaßnahmen

Erhöhung der Basispauschalierung in zwei Schritten: Klein- und Mittelbetriebe sollen sich auf ihr Geschäft konzentrieren können. Deshalb wird die Grenze für die Basispauschalierung angehoben: 2025 auf 320.000 Euro (13,5 Prozent), 2026 auf 420.000 Euro (15 Prozent). Das bedeutet weniger Bürokratie, weniger Verwaltungsaufwand und eine spürbare Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe.

Abschaffung der Belegausdruckpflicht: Die Belegausdruckpflicht bis 35 Euro wird, unter Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse („Verkettung“), nach Schaffung der notwendigen Voraussetzungen so bald als möglich abgeschafft.

NoVA-Befreiung für Transporter: Alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) werden ab 01.07.2025 von der NoVA befreit. Diese Fahrzeuge werden daher auf einen Schlag spürbar günstiger.

Genehmigungsbeschleunigung: Aufsetzung eines Prozesses im Laufe des Jahres, um Beschleunigungen im Bereich Energie und Betriebsanlagenrechts sowie bei Unternehmensgründungen umzusetzen.

Bürokratiebremse: Es wird eine zentrale Anlaufstelle im Staatssekretariat des Außenministeriums geschaffen, die der Bürokratiebremse dient. Zur Vorbereitung des jährlichen Bürokratieberichts wird außerdem ein strukturierter Prozess etabliert, der das Ziel hat, Unternehmen und Bevölkerung nachhaltig von unnötiger Bürokratie und Doppelgleisigkeiten zu befreien. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der einheitlichen Vollziehung von Bundesgesetzen, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu forcieren. Zusätzlich werden nationale und europäische Berichtspflichten systematisch analysiert, um mögliche Entlastungspotenziale zu identifizieren.

"Die unternehmerische Tätigkeit der Klein- und Mittelunternehmen soll einfacher werden. Neben finanziellen Erleichterungen haben wir daher heute mit einem Mittelstandspaket auch administrative Entlastungen für KMU beschlossen. Wir schaffen steuerliche Erleichterungen für KMU und ermöglichen mehr Freiraum für wirtschaftliche Tätigkeit anstelle von Papierarbeit. Und: Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, gründet die Bundesregierung eine zentrale Anlaufstelle, wo Verbesserungsvorschläge eingereicht werden können. Diese Stelle soll auch Doppelgleisigkeiten identifizieren und Entlastungspotenziale heben", äußerte sich Staatssekretär Jörg Leichtfried zu den Beschlüssen.

"Mit dem ersten Mittelstandspaket bringen wir jene Maßnahmen auf den Weg, die die heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer dringend erwarten. Wir entlasten Betriebe finanziell und vor allem von überbordender Bürokratie. Das spart Geld und Zeit, die wieder für Geschäft und Kunden statt Zetteln und Formularen eingesetzt werden kann. Diese Schritte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind keine Einzelmaßnahmen. Mit der zentralen Anlaufstelle für Deregulierung im Staatssekretariat stellen wir sicher, dass Entlastungen Vereinfachungen für Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger ein durchgehender Schwerpunkt in der Arbeit der Regierung und für mich ganz persönlich sind", betonte Sepp Schellhorn.

{title && {title} } LL, {title && {title} } Akt. 12.03.2025, 10:51, 12.03.2025, 10:42
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