Seit Donnerstag gelten in ganz Österreich neue Regeln für E-Mopeds. Die bisher zulassungsfreien Elektro-Mopeds dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren und werden rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt. Doch die Neuregelung sorgt offenbar für zahlreiche Fragen – insbesondere bei älteren Menschen.
"Die Leute rennen uns die Türen ein", heißt es laut ORF vom ÖAMTC. Auch beim ARBÖ häufen sich die Anfragen. Dabei geht es überraschenderweise weniger um Essenszusteller, die solche E-Mopeds häufig nutzen, sondern vor allem um sogenannte "Seniorenmobile".
Für deren Besitzer gibt es nun eine klare Antwort des Mobilitätsministeriums: Für Seniorenmobile ändert sich nichts. Dabei handelt es sich um Elektrofahrzeuge mit drei oder vier Rädern, die im Sitzen gefahren werden.
"Nicht betroffen von der Einstufung als Kraftfahrzeug sind mehrspurige Elektrofahrzeuge, welche die Geschwindigkeits- und Leistungsgrenzen gemäß § 1 Absatz 2a Kraftfahrgesetz 1967 erfüllen. Insbesondere betrifft das die sogenannten 'Seniorenmobile', für die sich durch die 36. StVO-Novelle somit nichts ändert", erklärt das Ministerium gegenüber dem ORF.
Sie dürfen damit auch weiterhin auf Radwegen unterwegs sein, sofern sie die gesetzlichen Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen einhalten. Anders sieht die Sache bei E-Scootern mit Sitz aus. Hier kommt es auf die konkrete Bauart und die Höhe des Sitzes an. Bestimmte Modelle fallen durch die Neuregelung unter strengere Vorschriften und werden nun als zulassungspflichtiges E-Moped der Klasse L1e-B eingestuft.
Für klassische E-Scooter, die im Stehen gefahren werden, ändert sich mit 1. Oktober hingegen nichts. Für sie wurden die Vorschriften bereits im Mai verschärft. Sie müssen unter anderem über Blinker, Bremse, Hupe sowie Vorder- und Rücklicht verfügen. Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, ist ausdrücklich verboten. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gilt Helmpflicht. Auf Radwegen dürfen diese E-Scooter weiterhin unterwegs sein.
Wer elektrisch angetrieben auf dem Radweg fahren möchte, kann damit weiterhin E-Bikes, klassische E-Scooter und Seniorenmobile nutzen. Voraussetzung ist grundsätzlich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h sowie die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.
Für die bisher weitverbreiteten E-Mopeds ist der Radweg hingegen tabu. Sie benötigen eine Straßenzulassung inklusive Kennzeichen und Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch eine regelmäßige Begutachtung – das "Pickerl" – ist erforderlich. Die Lenker brauchen einen entsprechenden Führerschein, außerdem gilt Helmpflicht.
Besonders in Wien sind die Fahrzeuge häufig im Einsatz. Zahlreiche Essenszusteller waren bisher mit den zulassungsfreien E-Mopeds auf Radwegen unterwegs. Für viele von ihnen bringt die Gesetzesänderung ein erhebliches Problem.
Laut ÖAMTC gibt es bei zahlreichen bisher verwendeten Modellen keine praktikable Möglichkeit, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und kurzfristig eine Zulassung zu bekommen. Damit könnten viele der Fahrzeuge praktisch wertlos geworden sein. Wer sein nun nicht mehr verwendbares Fahrzeug loswerden möchte, kann es zumindest kostenlos bei den Wiener Mistplätzen abgeben.