Ein Bier zu viel kann für E-Moped-Fahrer ab heute teuer werden. Mit 1. Oktober werden die sogenannten E-Mopeds rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit ändern sich nicht nur die Regeln für Radwege, Führerschein und Helm – auch beim Alkohol gelten nun strengere Vorschriften.
Während für Fahrräder und herkömmliche E-Bikes weiterhin eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille gilt, sinkt sie für E-Mopeds auf 0,5 Promille. Wer mit 0,5 bis 0,79 Promille auf seinem E-Moped erwischt wird, muss laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) mit einer Strafe zwischen 300 und 3.700 Euro rechnen. Zusätzlich gibt es einen Eintrag ins Vormerksystem.
Noch unangenehmer wird es ab 0,8 Promille. Dann droht der Führerscheinentzug. Je nach Alkoholisierungsgrad sind Geldstrafen zwischen 800 und 5.900 Euro möglich. Dazu können weitere Maßnahmen wie Verkehrscoaching oder Nachschulung kommen. Damit gelten für E-Moped-Lenker beim Alkohol nun die strengeren Regeln für Kraftfahrzeuge.
Das kann im Alltag durchaus für Verwirrung sorgen. Denn für Radfahrer bleibt die bisherige 0,8-Promillegrenze bestehen – unabhängig davon, ob sie auf einem klassischen Fahrrad oder einem herkömmlichen E-Bike unterwegs sind.
Entscheidend ist bei Elektrofahrzeugen die Funktionsweise: Kann das Fahrzeug ohne Treten rein elektrisch fahren und fällt es damit unter die entsprechende E-Moped-Kategorie, gelten ab heute die neuen Kraftfahrzeugregeln.
Auch auf Wiens Radwegen ändert sich damit das Bild. E-Mopeds dürfen dort ab sofort nicht mehr fahren. Sie müssen auf die Fahrbahn wechseln. Wer einen Radfahrstreifen, Radweg oder Geh- und Radweg dennoch benutzt, riskiert eine gesetzliche Höchststrafe von bis zu 726 Euro. Ab 1. Jänner 2027 soll für diesen Verstoß österreichweit eine Anonymverfügung von 80 Euro gelten.
Neu ist auch die Helmpflicht für alle E-Moped-Fahrer. Und dabei reicht der bisher vielfach verwendete Fahrradhelm nicht aus. Vorgeschrieben ist ein Motorrad- beziehungsweise Mopedhelm. Wer ohne entsprechenden Helm erwischt wird, riskiert laut KFV 50 Euro Organstrafe beziehungsweise 100 Euro in einem Strafverfahren.
Auch ein Führerschein ist ab heute Pflicht. Erforderlich ist zumindest die Klasse AM, alternativ genügt etwa ein A- oder B-Führerschein. Wer überhaupt keine entsprechende Lenkberechtigung besitzt, muss mit 363 bis 2.180 Euro Strafe rechnen.
Die größten Strafrahmen drohen allerdings bei den neuen kraftfahrrechtlichen Pflichten. E-Mopeds müssen ab heute zugelassen sein und über Kennzeichen sowie Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Auch die regelmäßige §57a-Überprüfung, besser bekannt als "Pickerl", wird Pflicht.
Wer ohne Zulassung fährt, riskiert laut KFV theoretisch eine Höchststrafe von bis zu 10.000 Euro. Derselbe maximale Strafrahmen gilt unter anderem für das Fahren ohne Haftpflichtversicherung oder bei einem zugelassenen Fahrzeug ohne angebrachte Kennzeichentafel.
Das KFV weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um gesetzliche Höchststrafen handelt. Die tatsächlich verhängten Beträge fallen in der Praxis in der Regel niedriger aus. Dennoch kündigten Mobilitäts-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und der Wiener Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl strenge Kontrollen an.
Denn die Umstellung dürfte nicht überall reibungslos verlaufen. Bei einer KFV-Befragung von 100 E-Moped-Nutzern fühlte sich im Sommer jeder Sechste schlecht oder sehr schlecht über die neuen Vorschriften informiert. Besonders große Wissenslücken gab es demnach beim Verbot, Radwege zu benutzen, sowie bei der künftig notwendigen Pickerl-Überprüfung.