Wien

Einsamer Fischer angelt sich Freund, dann sticht er zu

Ein 69-Jähriger hatte einen Bekannten mit einem Wels geködert, griff dann in seiner Wohnung zum Messer und stach zweimal zu – Mordanklage! 
Christian Tomsits
02.05.2023, 17:56
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Was als Abend unter Freunden begann, endete im Blutbad. So fasste die Staatsanwaltschaft am Dienstag am Landl zusammen, was sich am 14. Jänner in einer kleinen Mietwohnung in der Wiener Leopoldstadt zutrug.

Statt frischem Fisch gab es Alkohol

Ein einsamer Angler (69) hatte seinen Fischerfreund vom Donaukanal (38) mit Frau und Kleinkind zu sich eingeladen, um einen gefangenen Wels gemeinsam zuzubereiten und zu verspeisen. "Doch wir begannen stattdessen zu saufen." Als gegen 23 Uhr der Fang immer noch nicht serviert war, wollte die Frau des Besuchers schlussendlich nach Hause.

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"Da ich sonst keine Freunde habe, wollt ich nicht alleine gelassen werden", sagte der unbescholtene Pensionist vor Gericht. Er stach dem Mann zwei Mal mit einem Messer in den Hals und die Schulter, "damit er denselben Schmerz spürt, wie ich", so der von Top-Anwalt Sasche Flatz Verteidigte, der wegen Mordversuchs angeklagt war. 

Opfer überlebte nur knapp

Das Opfer überlebte mit viel Glück und nur dank der gut funktionierenden Rettungskette. Das erklärte der Gerichtsmediziner den Geschworenen. Der fünf Zentimeter tiefe Stich in den Hals des Opfers hatte Nervenfasern und Luft- und Speiseröhre verletzt. "Es grenzt an ein Wunder, dass der sieben Monate alte Sohn nun kein Halbwaise ist", sagte die Opfervertreterin, deren Mandant nun auf einem Arm gelähmt ist und seinen Beruf als Bauarbeiter nun nicht mehr ausüben kann.

Bist du von häuslicher Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe 

Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555

Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247

Rat auf Draht: 147

Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20

Polizei-Notruf: 133

Mildes Urteil: Vier Jahre Haft

Das nicht rechtskräftige Urteil fiel am Nachmittag nach kurzer Bedenkzeit der Geschworenen nicht wegen versuchten Mordes, sondern schwerer absichtlicher Körperverletzung: vier Jahre Haft für den Mann, dessen Anwalt sich über das milde Urteil freute.