Coronavirus

Eintrittstests im Handel könnten ausgedehnt werden

In den letzten Tagen wurde viel über Zutrittstests im Handel diskutiert. Diese Maßnahmen sollen nun umgesetzt werden.

Michael Rauhofer-Redl
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Im Supermarkt wird die Maskenpflicht wieder eingeführt.
Im Supermarkt wird die Maskenpflicht wieder eingeführt.
iStock

Rainer Trefelik, Bundesobmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, erklärte zuletzt, dass Eintrittstests in den Handel, wenn sei kommen, überall, also auch in Lebensmittelgeschäften, durchgeführt werden müssen. Dadurch befeuerte er Spekulationen über Zutrittstests auch zu Supermärkten und Co. Ursprünglich verlautbart wurden die Zutrittstests nämlich nur für jenen Bereich des Handels, der nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs, also etwa Möbelhäuser und Kleidungsgeschäfte, dient. 

Weil die genaue Verordnung noch nicht vorliegt, ist noch nicht restlos klar, wie die Regeln aussehen werden. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es aber, dass man sich an den Regeln, die schon jetzt bei den körpernahen Dienstleistungen gelten, orientieren möchte. Das bedeutet, dass die Handelsmitarbeiter diese Tests kontrollieren werden, genauso wie sie schon jetzt dazu angehalten sind, die FFP2-Plicht zu überprüfen. Wie auch schon beim Friseur und Co. werden Antigenschnelltests für 48 Stunden gültig sein. PCR-Tests (auch Gurgeltests) hingegen 72 Stunden. "Wohnzimmertests" werden mit Sicherheit keine Anerkennung finden. 

Werden Zutrittstests zeitlich verlängert?

Das Gesundheitsministerium verweist auf die gut ausgebauten Testangebote in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Unklar hingegen ist die Dauer der Zutrittstests. Weil die Maßnahmen des Osterlockdowns bis zum 11. April gelten, der nicht überlebensnotwendige Handel nach dem totalen Kurzlockdown aber zwischen dem 1. und dem 6. April komplett geschlossen ist, werden die Zutrittstests vorläufig nur für vier Tage vom 7. bis Samstag, 10. April, gelten. Gut möglich, dass diese Frist aber verlängert wird. Man werde die Lage evaluieren, heißt es. 

Vom Handelsverband hört man dazu kritische Stimmen. Dort verweist man auf AGES-Daten, laut denen es keine nachgewiesenen Handels-Cluster gebe. Allerdings umfasst das Contact Tracing in den allermeisten Fällen nur enge Kontaktpersonen und keine Fragen nach Aufenthaltsorten in geschlossenen Räumen. Außerdem werden die Daten der Kunden, anders als in der Vergangenheit in der Gastronomie, im Handel nicht aufgenommen, was eine Rückverfolgung praktisch unmöglich macht. 

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