Für werdende Mütter in der Steiermark könnte es ab Oktober kompliziert werden: Eine wichtige Untersuchung im neuen Eltern-Kind-Pass sorgt kurz vor dem Start für ordentlich Wirbel. Im Zentrum steht dabei ausgerechnet der Ultraschall.
Der Grund für den Streit: Mit dem neuen Eltern-Kind-Pass kommen zusätzliche Untersuchungen auf werdende Mütter zu. Insgesamt sind laut Ärztekammer fünf Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Doch für deren Finanzierung gibt es in der Steiermark offenbar noch keine Lösung.
"Wir haben sowohl die involvierten Ministerien und die Österreichische Gesundheitskasse in Wien darüber informiert. Kein Gynäkologe kann ohne Ultraschall diese verpflichtenden Untersuchungen durchführen", sagt Ärztekammer-Vizepräsident Dietmar Bayer laut der "Kleinen Zeitung".
Bei den Untersuchungen werden unter anderem Lage, Einnistung und Größe des ungeborenen Babys kontrolliert. Wie Bayer erklärt, würde kein Gynäkologe im Jahr 2026 dazu Diagnosen abgeben, wenn ihm das wichtigste und aussagekräftigste Diagnosemittel fehle
"Das Seltsame ist dabei: Die Untersuchungen bei den Gynäkologinnen und Gynäkologen sind verpflichtend. Die Ultraschalluntersuchungen sind es nicht. Was soll das? Die Medizinerinnen und Mediziner können ja nicht auf gut Glück in den Bauch reinschauen. Das ist absurd! Das ist so, als ob Sie zum Psychiater gehen und der redet mit Ihnen nicht!"
Schon bisher wurden in der Steiermark drei Ultraschalluntersuchungen über eine regionale Vereinbarung mit der ÖGK aus einem Sondertopf finanziert. Dieser Topf sei laut Bayer inzwischen leer.
Für die fünf Ultraschalluntersuchungen des neuen Eltern-Kind-Passes wurde bisher keine entsprechende Lösung gefunden. Die Folge könnte für Familien teuer werden: Die Ärzte führen die Untersuchungen zwar durch, ohne Bezahlung der Ultraschallleistung gibt es laut Ärztekammer aber keinen Stempel im Eltern-Kind-Pass.
Damit geht es für Eltern nicht nur um eine Rechnung beim Arzt. Denn die fristgerechten Nachweise bestimmter Untersuchungen sind Voraussetzung für den vollen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
Wer den Stempel trotzdem benötigt, könnte daher gezwungen sein, die Ultraschalluntersuchung zunächst selbst zu bezahlen. Anschließend müsste das Geld bei der ÖGK eingereicht und zurückgefordert werden.
Auf der ÖGK-Homepage heißt es dazu: "Die fristgerechten Nachweise bestimmter Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass sind Voraussetzung für den vollen Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld."
Bayer kritisiert, dass es weiterhin keine österreichweite Honorarregelung gibt: "Deshalb stecken wir in dieser misslichen Lage fest, weil die steirische Sonderlösung in den neuen Eltern-Kind-Pass hätte überführt werden müssen. Das ist aber nicht geschehen." Bei der ÖGK verweist man auf das zuständige Ministerium.
Und die Zeit drängt: Der neue Eltern-Kind-Pass soll bereits am 1. Oktober in Kraft treten. Laut Bayer gibt es wenige Tage davor weder eine gültige Zusatzvereinbarung noch entsprechende Honorarpositionen in der Ärzte-Software.