Vorauszahlung für...

900 Euro aus Trafik weg – Frau hat pikante Ausrede

Eine Frau soll 900 € aus einer Trafikkassa gestohlen haben. Vor Gericht erklärte sie, das Geld sei eine Vorauszahlung für Geschlechtsverkehr gewesen.
André Wilding
28.09.2026, 10:00
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Ein fehlender Geldbetrag von 900 Euro hat eine Frau aus Rumänien vor das Bezirksgericht Feldbach gebracht. Die in Deutschland lebende Angeklagte soll das Geld laut "Kleine Zeitung" aus der offenen Kassa einer Trafik genommen haben. Ihre Erklärung für die Herkunft der 900 Euro fiel allerdings völlig anders aus.

Die Frau hatte mit einem Kind an der Hand in der Trafik um Geld gebettelt. Der ältere Trafikant ging daraufhin ins Hinterzimmer, um Wasser zu holen und einen Apfel für die beiden aufzuschneiden. In diesem Moment soll die Frau 900 Euro aus der offenstehenden Kassa genommen haben und anschließend geflüchtet sein, heißt es in dem Bericht.

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Polizei hält Auto an

Der Sohn des Trafikanten stellte bei einem raschen Kassasturz fest, dass 900 Euro fehlten. Daraufhin wurde die Polizei verständigt.

Bei der Fahndung hielten die Polizisten ein Auto an, in dem die Frau auf dem Beifahrersitz saß. Die Beamten sollen dabei laut "Kleine Zeitung" beobachtet haben, wie sie dem Fahrer Geld in die Hosentasche steckte. Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz gab diesen Inhalt aus den Akten wieder.

Geld soll für Geschlechtsverkehr gewesen sein

Die Frau gab laut Protokoll an, bereits einmal für den älteren Mann gearbeitet zu haben. Die 900 Euro seien ihr für Geschlechtsverkehr gegeben worden. Dieser hätte erst später stattfinden sollen, weil der Mann zuvor seine Tabletten nehmen müsse, heißt es in der Tageszeitung.

Zum Prozess erschien die Angeklagte mit einem Säugling auf dem Arm. Sie wurde von einem Verteidiger begleitet, auch eine Dolmetscherin war anwesend.

Ihr Verteidiger erklärte, seine Mandantin bleibe grundsätzlich bei ihren bisherigen Angaben. Sie wolle die Angelegenheit allerdings rasch abschließen, sei bereit, Verantwortung zu übernehmen, und ersuche deshalb um eine Diversion, berichtet die "Kleine Zeitung".

Zwei Monate bedingt

Die Bezirksanwältin sprach sich dagegen aus. Grund dafür war eine Vorstrafe aus dem Jahr 2021. Diese stammt aus einem Abwesenheitsurteil in einem anderen Bundesland, bei dessen Verhandlung die Frau nicht anwesend gewesen war, schreibt die Tageszeitung.

Richterin Schwarz verurteilte die Frau schließlich zu zwei Monaten bedingter Haft. Auf eine Befragung des älteren Mannes als Zeugen wurde verzichtet. Der finanzielle Schaden aus dem Vorfall wurde von einer Versicherung ersetzt.

wil,28.09.2026, 10:00