Welt

Eltern verweigern Covid-Test – Bub (4) in Lebensgefahr

Ein Bub aus Italien muss mit einer schweren Erkrankung ins Spital. Routinemäßig wird ein Covid-Test verlangt – doch die Eltern weigerten sich.

Unangenehm, aber nicht gesundheitsschädlich: der Corona-Abstrich. Dennoch weigerte sich ein Elternpaar aus Mailand, dass sein todkrankes Kind abgestrichen wird.
Unangenehm, aber nicht gesundheitsschädlich: der Corona-Abstrich. Dennoch weigerte sich ein Elternpaar aus Mailand, dass sein todkrankes Kind abgestrichen wird.
imago images/photothek

Ob man sich gegen Corona impfen lässt, ist und bleibt eine Frage der Freiwilligkeit – ob man sich allerdings auf das Virus testen lässt, ist in bestimmten Kontexten verpflichtend. So beispielsweise bei der stationären Aufnahme in bestimmten Kliniken. Der Abstrich selbst ist zwar unangenehm, aber nicht gesundheitsschädlich. Dennoch weigerte sich ein Paar aus Mailand, bei seinem vierjährigen Sohn, den Test durchführen zu lassen – und das, obwohl es bei dem Kind um Leben und Tod ging. Das berichtete der "Corriere della Sera".

Das Kind litt an einem gefährlichen Tumor und müsste in eine Spezialklinik verlegt werden – nur dort kann ihm geholfen werden. Da auf der Station viele immungeschwächte Kinder liegen, ist ein Covid-Abstrich Pflicht. Aber die Eltern wollten nicht, dass der "Eingriff", der wenige Sekunden dauert, bei ihrem Sohn vorgenommen wird. Die Uhr tickte indes weiter, jede Minute zählte, um das Leben des Kindes zu retten.

Staatsanwaltschaft erzwingt Abstrich

Weil das Leben des Buben gefährdet ist, schalteten die Ärzte die Staatsanwaltschaft ein. Doch da stellte sich schon das nächste Problem ein: Es gibt kein Gesetz, das die Zwangsentnahme biologischer Proben bei Kindern anordnet, das geht nur für andere ärztliche Untersuchungen.

Deswegen musste sich der ermittelnde Staatsanwalt Nicola Rossato eine juristische Trickserei erlauben: Er wandte den Paragrafen 359 der italienischen Strafprozessordnung an, bei der die Entnahme biologischer Proben erzwungen werden kann, wenn sonst der Ermittlungserfolg gefährdet wäre.

Zwar gab es im Vorfeld keine Ermittlungen, die werden aber dann pro forma gegen die Eltern eingeleitet – wegen versuchten Mordes. Das Dekret wurde als dringlich behandelt, der Bub kann abgestrichen, und dann hoffentlich erfolgreich behandelt werden.

1/52
Gehe zur Galerie
    <strong>30.04.2024: Angelina (15) totgefahren – keine Strafe für Lenker.</strong> Ein 55-Jähriger fuhr Angelina (15) mit dem Auto nieder, sie starb. Trotz Medikamenten-Überdosis wurden die Ermittlungen eingestellt. <a data-li-document-ref="120031802" href="https://www.heute.at/s/angelina-15-totgefahren-keine-strafe-fuer-lenker-120031802">Die ganze Story hier &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033152" href="https://www.heute.at/s/papas-leiche-lag-18-stunden-neben-sohn-auf-der-couch-120033152"></a>
    30.04.2024: Angelina (15) totgefahren – keine Strafe für Lenker. Ein 55-Jähriger fuhr Angelina (15) mit dem Auto nieder, sie starb. Trotz Medikamenten-Überdosis wurden die Ermittlungen eingestellt. Die ganze Story hier >>>
    Sabine Hertel, Google Maps, zVg
    An der Unterhaltung teilnehmen