EU-Kommission verliert Streit

Corona-wabohu! Streit um Impfstoffverträge geht weiter

Im Streit um Corona-Impfstoffverträge gerät die EU-Kommission weiter unter Druck. Ein Gutachten am EuGH stärkt Abgeordneten und Privatpersonen den
Newsdesk Heute
11.06.2026, 15:19
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Ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass die EU-Kommission zu Unrecht Informationen zu den Corona-Impfstoffverträgen zurückgehalten hat.

Generalanwalt Athanasios Rantos empfahl, entsprechende Urteile der Vorinstanz zu bestätigen. Die Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.

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Während der Corona-Pandemie 2020 und 2021 verhandelte die EU-Kommission im Namen der Mitgliedstaaten Verträge mit Pharmaunternehmen über den Kauf von Impfstoffen. Für die Verhandlungen war ein Team aus Kommissionsbeamten und Fachleuten aus den Ländern zuständig. Insgesamt wurden rund 2,7 Milliarden Euro für die Bestellung von über einer Milliarde Impfdosen bereitgestellt.

Wie "l'essentiel" unter Berufung auf eine Mitteilung des EU-Gerichts berichtet, wurden in den veröffentlichten Verträgen bestimmte Angaben, etwa die Namen der Mitglieder des Verhandlungsteams und Details zu Entschädigungsklauseln der Pharmaunternehmen, geschwärzt – laut Kommission zum Schutz der Privatsphäre und geschäftlicher Interessen.

Öffentliches Interesse an Transparenz

Generalanwalt Rantos betonte das besondere öffentliche Interesse an Transparenz bei den Impfstoffverträgen. Es genüge nicht, nur anonymisierte Erklärungen zu möglichen Interessenkonflikten der Verhandlungsführer offenzulegen.

Nur so könne deren Unparteilichkeit überprüft werden. Auch bei den Entschädigungsklauseln sieht der Generalanwalt das Argument der Kommission nicht ausreichend belegt, dass eine Offenlegung den Geschäftsinteressen der Pharmaunternehmen schade.

Bereits 2021 hatten EU-Abgeordnete und Privatpersonen Zugang zu den Verträgen und weiteren Dokumenten gefordert, um die Bedingungen nachvollziehen und die Wahrung des öffentlichen Interesses überprüfen zu können.

Die Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen gewährte dies jedoch nur teilweise. Nach einer Klage vor dem EU-Gericht wurde 2024 zugunsten der Kläger entschieden. Die Kommission focht das Urteil vor dem EuGH an.

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