Das Budgetloch ist riesig und will gestopft werden. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) geht dabei knallhart vor und greift nun nach jenen vielen Milliarden Euro, die während der Pandemie der Wirtschaft zugeschossen wurden.
Wie der "Kurier" Donnerstagfrüh berichtet, verlangt der Fiskus jetzt von zahlreichen Autohäusern die Rückzahlung von Covid-Förderungen – samt Zinsen. "Die Verzinsung erfolgt dabei rückwirkend ab Auszahlungszeitpunkt, der im Jahr 2020 lag", meldet Bianca Dvorak, Geschäftsführerin des Wirtschaftskammer-Bundesgremiums des Fahrzeughandels.
In Österreichs Autobranche sorgt diese Welle an Rückforderungen für großen Ärger: Teilweise geht es um fünf- bis sechsstellige Summen pro Betrieb. Betroffen sind laut Wirtschaftskammer bereits mehrere Dutzend Händler, darunter auch Porsche-Verkäufer. Jede Woche sollen neue Fälle dazukommen.
Der sogenannte Umsatzersatz war während der Corona-Pandemie eine der größten Wirtschaftshilfen des Staates. Insgesamt flossen rund 13 Milliarden Euro an Unternehmen, die wegen Lockdowns schließen mussten. Ziel war es damals, Pleiten zu verhindern und Arbeitsplätze zu sichern. "Koste es, was es wolle", hatte der damalige Kanzler Sebastian Kurz als Credo ausgegeben.
Besonders brisant: Die Rückforderungen könnten nicht nur die Autobranche treffen. Auch andere Unternehmen müssen womöglich noch jahrelang mit Forderungen rechnen.
Jetzt kommt es jedoch zum Streit über die rechtliche Auslegung der Förderbedingungen. Dvorak spricht von einer "miserablen und toxischen Situation" für den Wirtschaftsstandort Österreich. "Die Unternehmen haben sich an die damaligen Richtlinien gehalten. Die Voraussetzungen wurden bereits bei der Antragstellung geprüft", so Dvorak.
Dass nun Jahre später neue rechtliche Bewertungen vorgenommen werden, sei für viele Betriebe nicht nachvollziehbar. "Um es deutlich anzusprechen: Wir müssen aufpassen, dass wir das Vertrauen der Unternehmen in die Rechtsstaatlichkeit nicht nachhaltig verspielen."
Besonders hart trifft die Firmen die Verzinsung der Rückforderungen. Diese wird rückwirkend ab dem Jahr 2020 berechnet. Dadurch steigen die Summen weiter an. Für manche Betriebe seien die zu leistenden Summen existenzbedrohend, warnt die Wirtschaftskammer.
Das Finanzministerium verteidigt das Vorgehen: "Die Covid-19-Zuschüsse werden auf Basis der Rechtsgrundlage branchenunabhängig geprüft". Seit August 2024 liegen die früheren COFAG-Aufgaben direkt beim Finanzministerium.
Aktuell direkt betroffen sei nun "der Handel mit Kraftwagen, jedoch mit Ausnahme des Großhandels", zitiert der "Kurier" eine Person aus dem Kabinett von Minister Marterbauer. Wer "zu Unrecht" Geld erhalten habe, müsse es zurückzahlen. Die Frist dafür ist lang: Rückforderungen sind laut Ministerium noch mindestens bis Sommer 2034 möglich. Es könnte also bald auch andere Branchen treffen.