Wenige Monate vor dem geplanten Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren rückt ein bisher wenig beachtetes Dokument der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in den Fokus. Ein Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2019, der aus einem Gerichtsakt stammt, enthält laut "Kronen Zeitung" detaillierte Ausführungen zum Tragen des Kopftuchs.
In dem Bescheid wird der Beratungsrat der IGGÖ als maßgebliche Stelle bei der Beurteilung islamischer Religionspraxis dargestellt. Das Dokument beschäftigt sich unter anderem mit der Frage, welche Regeln beim Tragen eines Kopftuchs gelten, berichtet die Tageszeitung.
In dem Bescheid, der der "Krone" vorliegt, heißt es wörtlich: "Das Tragen des Kopftuchs erfordert eine Verhüllung des gesamten Körpers mit Ausnahme der Hände bis zum Handgelenk und dem Gesicht". Laut Bescheid seien auch Haare, Hals und Nacken davon umfasst und ein "untrennbarer Teil" dieser Bekleidungsvorschrift.
Ausgeführt werden die Vorgaben von Mustafa Mullaoğlu, Mufti der IGGÖ. Zwar werde auf unterschiedliche islamische Rechtsschulen verwiesen, gleichzeitig halte das Dokument fest, dass die schiitische Lehre von der Glaubensgemeinschaft als legitim anerkannt werde, heißt es in dem Bericht weiter.
Besonders Aufmerksamkeit erregt die Passage zum Alter. Demnach gelte die Verpflichtung nach dieser Lehre ab Vollendung des neunten Lebensjahres. Nach dem Mondkalender sei dies bereits "mit einem Alter von 8 Jahren, acht Monaten und rund 23 Tagen erforderlich", wird das Schreiben in der "Krone" zitiert.
Unterzeichnet wurde der Feststellungsbescheid laut "Kronen Zeitung" auch von IGGÖ-Präsident Ümit Vural. Mit dem näher rückenden Start des neuen Schuljahres könnte das Thema Kopftuchverbot damit erneut für politische und gesellschaftliche Diskussionen sorgen.
Ein Dokument aus dem Jahr 2019 rückt damit kurz vor dem geplanten Inkrafttreten des Kopftuchverbots wieder in den Mittelpunkt der Debatte.