EU-Lieferkettengesetz

Statt Knallhartstrafen beschließt EU nur "Light"-Gesetz

Das EU-Lieferkettengesetz wird abgeschwächt: Weniger Firmen sind betroffen, der Start verschiebt sich auf Juli 2029. Haftung wird gelockert.
Newsdesk Heute
16.12.2025, 19:37
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Weniger Berichtspflichten für weniger Firmen: Das EU-Lieferkettengesetz kommt abgeschwächt. Die Abgeordneten im Europaparlament haben am Dienstag in Straßburg weitreichende Änderungen beschlossen. Die neuen Regeln werden außerdem um ein weiteres Jahr verschoben, der Stichtag ist jetzt im Juli 2029.

Eigentlich soll das Lieferkettengesetz Firmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion zur Verantwortung ziehen. Das Gesetz wurde im Frühjahr 2024 beschlossen, ist aber noch nicht in Kraft und wurde schon einmal verschoben.

Jetzt haben sich die Verhandler auf einen weiteren Aufschub geeinigt: Die Mitgliedstaaten sollen die EU-Vorgaben bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen. Ein Jahr später, also ab Juli 2029, müssen sich die betroffenen Firmen daran halten.

Bisher lag die Grenze bei 1.000 Mitarbeiter

Wirtschaftsverbände kritisieren schon lange, dass das Lieferkettengesetz zu viel Belastung bringt. Auf ihren Druck hin werden jetzt viele Unternehmen ausgenommen. Die Regeln sollen nur mehr für Firmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Bisher lag die Grenze bei 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz.

Die betroffenen Firmen müssen auch nicht mehr pauschal ihre ganze Lieferkette überwachen. Sie sollen vor allem dort nachforschen, wo sie selbst ein hohes Risiko für Verstöße vermuten. Außerdem dürfen sie sich auf Informationen verlassen, die bei ihren Lieferanten "annehmbarerweise verfügbar" sind, also ohne aufwendige Nachforschungen.

Die Reform streicht auch eine EU-weite Haftung für Verstöße gegen das Gesetz. Das heißt, Entschädigungen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung hängen künftig von den Gerichten in den einzelnen EU-Ländern ab. Strafen für Verstöße sollen höchstens drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes einer Firma betragen.

Der Rat der EU-Staaten muss den neuen Vorgaben noch zustimmen. Das gilt aber als reine Formsache, weil eine Mehrheit der 27 Länder die Änderungen schon grundsätzlich begrüßt hat.

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