Vor dem Landesgericht St. Pölten musste sich ein 76-jähriger Niederösterreicher am Donnerstag verantworten. Der Pensionist war wegen Besitzes von "Kinderpornos" angeklagt worden.
Der Mann ist für die Justiz kein Unbekannter. Bereits im Jahr 2010 war der Mann aus dem Bezirk Tulln in St. Pölten verurteilt worden. Damals musste er mehrere Jahre in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbringen, nachdem er wegen schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen worden war. Schon damals wurde bei ihm Kindesmissbrauchsmaterial – also Kinderpornos – gefunden.
Nach seiner Entlassung folgten mehrere Jahre in Freiheit unter Auflagen, zuletzt lebte er mit seiner Ehefrau in einer gemeinsamen Wohnung. Doch wie der "Kurier" berichtet, soll der Pensionist sich später wieder Laptops angeschafft und erneut nach illegalem Material gesucht haben. Vor Gericht schilderte der Angeklagte, wie er sein Verlangen nach nackten Kindern wahrnimmt: "Es ist wie eine Sucht." Dabei kullern ihm auf der Anklagebank Tränen übers Gesicht.
Im aktuellen Prozess spielten digitale Spuren eine wichtige Rolle. Ermittler werteten laut "Kurier" Zeitstempel aus, die Hinweise auf den Zeitpunkt der Suchanfragen geben könnten. Dabei wurde auch die Frage diskutiert, ob der Mann bereits während seiner Probezeit wieder illegales Material im Internet gesucht hatte. Der Angeklagte und sein Verteidiger bestritten das am Donnerstag.
Ein Gutachter bescheinigte dem 76-Jährigen "pädophile Neigungen, aber keine Persönlichkeitsstörung". Aus Sicht des Sachverständigen könnten regelmäßige Therapiesitzungen ausreichend sein für die Behandlung des Straftäters. In eine forensisch-therapeutische Anstalt soll der Angeklagte laut Gutachter nicht mehr kommen – das war in seinem vorigen Prozess die Maßnahme.
Der Schöffensenat verhängte dem 76-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und ordnete dennoch an, dass der Mann erneut in eine entsprechende Anstalt kommt.
Nach der Urteilsverkündung verzichteten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.