Es ist nur ein kurzer Augenblick – doch für Julia F. (Anm. Name der Redaktion geändert) verändert er alles. Im Jahr 2023 trifft sie in einer Wiener Pizzeria zufällig auf einen Mann, den sie seit Jahrzehnten nicht gesehen hat. Die Begegnung bringt Erinnerungen zurück, die sie lange verdrängt hatte.
Heute ist Julia 54, arbeitet in einer Kanzlei, ist verheiratet und hat ein Kind. Was sie mit 13 erlebt haben will, lässt sie jedoch nicht los. Ihre Vorwürfe richten sich gegen einen ehemaligen ORF-Mitarbeiter, der österreichweit bekannt ist. Der Mann weist die Anschuldigungen über seinen Anwalt zurück.
Die Geschichte führt laut "Kronen Zeitung" zurück ins Jahr 1985. Als Teenager schwärmt Julia F. für einen internationalen Popstar. Über eine ORF-Aktion hofft sie auf ein Treffen. Tatsächlich meldet sich ein Mitarbeiter telefonisch bei ihr und stellt ihr eine Teilnahme in Aussicht. Doch das Konzert wird abgesagt.
Stattdessen bekommt sie die Möglichkeit, den Sender zu besuchen. Der Mann zeigt ihr Abläufe und Studios. Für die 13-Jährige ist das eine neue, faszinierende Welt. Einige Wochen später meldet er sich erneut und lädt sie in eine private Wohnung ein, heißt es in dem Bericht der Tageszeitung.
Was dort laut ihrer Darstellung geschehen sein soll, beschreibt Julia F. viele Jahre später in einem Gedächtnisprotokoll, das auch Teil des Gerichtsverfahrens ist. Daraus wird in der "Kronen Zeitung" zitiert:
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
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"Dann habe sich der Beklagte zur Couch begeben und der Klägerin befohlen, zu ihm zu kommen, sich vor ihn hinzuknien und ... in den Mund zu nehmen. Die damals 13-jährige Klägerin habe zu diesem Zeitpunkt noch über keinerlei sexuelle Erfahrung verfügt; auf Grund des aggressiven Befehlstons des Angeklagten habe sie Angst bekommen, sodass sie der Aufforderung des Beklagten vorerst nachgekommen sei."
Weiters heißt es: "Die Klägerin habe nach kurzer Zeit den Oralverkehr mit dem Kläger beenden wollen, indem sie versucht habe, ihren Kopf zurückzuziehen, was der Beklagte aber nicht zugelassen habe. Er habe die Klägerin an deren Hinterkopf und Haaren unter Anwendung von für die damals 13-Jährige unüberwindbarer Kraft gegen seine Hüften gezogen, sodass die Klägerin ... nicht aus dem Mund nehmen konnte."
In der Entscheidung wird laut der Tageszeitung zudem festgehalten: "Schließlich habe der Beklagte von der Klägerin abgelassen und ihr befohlen, sich anzuziehen." Julia F. sagt, sie habe das Erlebte über viele Jahre verdrängt. Erst später beginnt sie, darüber zu sprechen. "Mir ist das ja selber passiert."
2024 kommt es zu einem Treffen in einer Anwaltskanzlei, bei dem beide Seiten anwesend sind. Eine Einigung kommt nicht zustande. Im Februar 2025 bringt Julia F. Klage ein und fordert 7.830 Euro Schadenersatz. Einen Monat später wird der Fall dann vor dem Wiener Bezirksgericht verhandelt, berichtet die "Krone".
Das Wiener Bezirksgericht weist die Klage jedoch ab – nicht wegen fehlender Glaubwürdigkeit, sondern aufgrund der Verjährung. Nach österreichischem Recht gilt bei solchen Ansprüchen eine Höchstfrist von 30 Jahren, die hier längst abgelaufen war.
Die Frau ist inzwischen in Therapie und spricht erstmals öffentlich über ihre Geschichte. Ihr Ziel: Andere Betroffene sollen sich früher Hilfe holen und rechtzeitig Schritte setzen.
Für den ehemaligen ORF-Star gilt die Unschuldsvermutung.