Ein ehemaliger Spitzenbeamter aus dem Außenministerium ist in Wien von allen Vorwürfen freigesprochen worden. Es ging um die Affäre rund um den russischen Doppelagenten Sergej Skripal, der mit dem Nervengift Nowitschok vergiftet wurde. Das Wiener Gericht hat Johannes Peterlik am Mittwoch freigesprochen, wie ein Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur AFP bestätigt hat. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil aber anfechten.
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass Peterlik "kein strafbares Verhalten gesetzt" hat, wie die Richterin laut APA am Mittwoch betonte.
Die Anklage hatte Peterlik im Oktober des Vorjahres Amtsmissbrauch und Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorgeworfen. Peterlik, der von 2018 bis 2020 der ranghöchste Beamte im Außenministerium war, soll im Oktober 2018 "ohne dienstliche Erfordernis" einen geheimen Bericht angefordert haben, in dem auch die Formel für das Nervengift Nowitschok enthalten war.
Nowitschok wurde während des Kalten Krieges in der Sowjetunion entwickelt. Im Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) standen auch Details zur Vergiftung von Skripal im März 2018 in England.
Laut Anklage soll Peterlik damals einem ehemaligen österreichischen Beamten, Egisto Ott, mehrere OPCW-Dokumente gezeigt haben. Ott soll diese laut APA abgefilmt haben. Ott, ein früherer Geheimdienstmitarbeiter, wurde im August wegen Spionage für Russland angeklagt.
Die Ermittlungen kamen ins Rollen, weil im Zuge des Wirecard-Skandals der untergetauchte Wirecard-Manager Jan Marsalek mit den geheimen OPCW-Dokumenten geprahlt hatte. Marsalek, ein gebürtiger Österreicher, soll die Unterlagen von Ott bekommen haben. Laut einer internationalen Medienrecherche, die vor einem Monat veröffentlicht wurde, lebt Marsalek derzeit mit falscher Identität in Moskau.
In der Urteilsbegründung wurde laut APA festgehalten, dass Peterlik den Bericht nur aus dienstlichem Interesse angefordert hatte, nachdem er ein Treffen mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien hatte. Das sei in seiner Position erlaubt gewesen. Außerdem sprach das Gericht einem wichtigen Belastungszeugen die Glaubwürdigkeit ab. Die Aussage von Ott, er habe den Bericht "in seinem Briefkasten" gefunden, wurde laut APA vom Gericht nicht in Zweifel gezogen.