Ein falscher Klick bei der Hotelbuchung – und plötzlich waren fast 1.000 Euro weg: Ein Oberösterreicher hatte über eine Internet-Plattform reserviert, dabei aber versehentlich das falsche Datum eingegeben. Der Fehler fiel ihm direkt auf, der Mann wollte die Reservierung stornieren.
Laut Plattform hätte dafür nur eine Stornogebühr in Höhe der ersten Übernachtung anfallen sollen. Stattdessen wurde ihm aber einfach der Preis für alle drei Nächte – knapp 1.000 Euro – von der Kreditkarte abgebucht.
Mehrere Versuche, die Sache direkt mit dem Portal zu klären, blieben erfolglos. Der Mann wandte sich schließlich an die Verbraucherschlichtung Austria. Die Experten nahmen Kontakt mit dem Unternehmen auf – mit Erfolg: Am Ende bekam der Oberösterreicher rund 650 Euro retour. Beim Betrieb blieb damit nur jener Betrag, der laut Bedingungen ohnehin vereinbart gewesen war – also der Preis für eine Übernachtung.
Die Verbraucherschlichtung Austria hilft Konsumentinnen und Konsumenten seit mittlerweile zehn Jahren, Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtlich zu lösen.
Seitdem wurden schon über 12.500 Fälle bearbeitet. Die Stelle wird unter anderem vom Sozialministerium gefördert, auch das Land OÖ unterstützt seit der Gründung.
Behandelt werden ganz unterschiedliche Themen – etwa Onlinekäufe, Reiseprobleme, Streit mit Handwerksbetrieben, Versicherungsfragen oder Gewährleistungsfälle.
Der Fall zeigt, wie die Verbraucherschlichtung Austria arbeitet: Die Stelle vermittelt bei Streit zwischen Konsumenten und Unternehmen und versucht, eine außergerichtliche Einigung zu finden – eine oft schnellere und günstigere Alternative zum Gerichtsverfahren.
Das Angebot wird immer öfter genutzt. 2025 wurden österreichweit 2.514 Schlichtungsanträge gestellt, "wieder um gut 500 mehr als im Vorjahr", sagt Schlichter Joachim Leitner. Auch in OÖ werde das Angebot immer beliebter – 151 Fälle kamen im vergangenen Jahr aus dem Bundesland.