Wie berichtet, bekommt so gut wie kein Kind, das im Jahr 2022 geboren wurde, heuer auch den Klima- und Teuerungsbonus. Erster Stichtag ist der 2. Juli, wer bis dahin noch nicht 183 Tage in Österreich hauptwohnsitzgemeldet war, hat laut Gesetzestext keinen Anspruch. Zigtausende Familien fallen also um wichtige 250 Euro um.
Immerhin gibt es noch einen zweiten Stichtag, den 31. Dezember. Die im ersten Halbjahr 2022 geborenen Kinder bekommen dann zwar 125 Euro Klimabonus, nicht aber jenen gegen die Teuerung, der nur für 2022 gewährt wird. Wer gar erst im zweiten Halbjahr 2022 ein Kind bekommen hat, muss sich bis 2023 gedulden.
Dass ihn aber gleichzeitig Personen bekommen, die bereits gestorben sind, sorgt beim Verbraucherschutzverein (VSV) für große Aufregung. Hier fließen die vollen 500 Euro einfach in die Erbmasse, eine Möglichkeit zur Rückzahlung gibt es nicht. Manche bekommen ihn also gleich doppelt.
"Als VSV haben wir alle Parlamentsparteien auf diesen von uns aufgedeckten Gesetzespfusch aufmerksam gemacht. Alle Parteien haben rückgemeldet und den Willen zur Reparatur signalisiert – mit Ausnahme der Familiensprecherin der Grünen Partei", wettert die design. Obfrau des VSV, Daniela Holzinger-Vogtenhuber.
"Hier war es bis heute trotz mehrmaliger Anfrage nicht einmal der Mühe wert, eine Stellungnahme zum missglückten Klimabonusgesetz abzugeben." Man fordert deswegen abermals die Parteien auf, dieses "Gesetzespfusch" zu beheben.
Praktisch: Bereits am Mittwoch wäre Gelegenheit dazu, denn dann geht das Parlament aus der Sommerpause. Als kleine Unterstützung liefert man auch gleich einen möglichen Text mit, durch den das Gesetz per Verordnung oder Initiativantrag einfach abgeändert werden könnte.
Das Problem: Über die Causa kursieren missverständliche Darstellungen. Viele Abgeordnete sind sich dessen deswegen überhaupt nicht bewusst und denken fälschlicherweise, Babys seien in der zweiten Tranche vollumfänglich inkludiert.