Streit wegen American Bully

Fehler bei Anmeldung – Paar soll Hund "Tyson" abgeben

"Tyson" lebt seit November 2025 bei Patrick Jurekovic und seiner Partnerin in Korneuburg. Jetzt soll er abgegeben werden – wegen eines Anmeldefehlers.
Olivia  Brandstetter
13.04.2026, 05:30
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Vierbeiner "Tyson", ein American Bully, ist seit November 2025 bei Patrick Jurekovic (51) und seiner Lebensgefährtin in Korneuburg (). Er sei "ein wenig über 4 Jahre" alt, erzählt Hundebesitzer Patrick Jurekovic im "Heute"-Gespräch. Zuvor war Tyson bei anderen Besitzern in der Steiermark. Jetzt könnte es sein, dass er wieder abgegeben werden muss.

Verwirrung um Anmeldung

Und das kam so: "Im März haben wir ihn angemeldet", so Patrick Jurekovic. Zu diesem Zeitpunkt hätte das Paar beschlossen, dass der Hund bei ihnen bleibt. Damals sei er bei der Gemeinde Korneuburg "ohne Gefährdungspotenzial" und ohne Probleme angemeldet worden.

Jetzt sollen sie den Hund abgeben, weil er doch ein "Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" sei. Warum das Paar den Hund abgeben soll? "Das wissen wir selber nicht", so Jurekovic zu "Heute". Es habe keinen Vorfall mit dem Hund gegeben.

Jurekovic habe die Befürchtung, dass die Hundeabgabe seitens der Gemeinde erfolgen könnte, weil keine Hunde in den Wohnungen geduldet seien. Seiner Aussage zufolge seien in den Nachbarbauten derselben Wohnungsverwaltung aber zahlreiche Hunde unterwegs.

Aktuell wird noch geprüft

"Der Sachverhalt befindet sich derzeit in rechtlicher und verwaltungsinterner Prüfung. Im Zuge dieser Prüfung wurde festgestellt, dass die in der Heimtierdatenbank erfassten Daten nicht mit den bei der Anmeldung gemachten Angaben übereinstimmen. Aus diesem Grund ist eine abschließende Beurteilung derzeit noch nicht möglich", so lautet der Stand der Dinge laut der Stadtgemeinde auf "Heute"-Nachfrage.

Gefährdungspotenzial wurde verändert

"Bei der Anmeldung wurde seitens der Hundehalterin angegeben, dass es sich nicht um einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial handle. Nach weiterer Prüfung und Rücksprache mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ergab sich jedoch, dass ein American Bully nach der geltenden Rechtslage in Niederösterreich unter die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz fällt", erklärt die Stadtgemeinde.

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Weiter wird erläutert: "Die Beurteilung erfolgt daher auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und nicht nach einer bloßen Bezeichnung durch die Halterin."

Falsches Datum bei Wohnungsbesichtigung

Laut Jurekovic wurde eine Wohnungsbesichtigung, um sich vor Ort ein Bild zu machen, für den 30. Mai angekündigt, aber schon am 30. März durchgeführt. Diese Besichtigung sei laut Stadtgemeinde wegen konkreter Hinweise auf eine Geruchsbelästigung gemacht worden. "Sie diente ausschließlich der Sachverhaltsfeststellung unter Wahrung der rechtlichen Rahmenbedingungen. In der vorherigen E-Mail wurde das Datum irrtümlich falsch angeführt", heißt es auf "Heute"-Nachfrage von der Stadtgemeinde. Der Wohnungszutritt sei laut Stadtgemeinde aber freiwillig gestattet worden.

„In der vorherigen E-Mail wurde das Datum irrtümlich falsch angeführt.“
Stadtgemeinde Korneuburgzur Wohnungsbesichtigung

Ein Datum für die voraussichtlich fertige Beurteilung, ob der Hund bleiben darf, steht noch in den Sternen. "Ein genauer Zeitpunkt kann derzeit noch nicht genannt werden, da die rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist", so die Stadtgemeinde. Auch ob der Hund tatsächlich abgegeben werden muss, sei aktuell noch nicht fertig entschieden.

Laut Stadtgemeinde Korneuburg werden "einerseits die Einhaltung der hunderechtlichen Bestimmungen, andererseits auch die Einhaltung der mietvertraglichen Regelungen" geprüft.

Weiter wird auf "Heute"-Anfrage erläutert: "Im vorliegenden Fall wurde laut Mietvertrag vor der Anschaffung eines Hundes keine entsprechende Genehmigung eingeholt. Darüber hinaus langten bei der Hausverwaltung Hinweise ein, wonach der Hund wiederholt nicht entsprechend den geltenden Vorgaben geführt worden sein soll." Der Nachweis der erweiterten Sachkunde sei ebenfalls aktuell noch nicht vorliegend.

DAS muss noch erledigt werden

Was erledigt werden muss, um den Hund behalten zu dürfen? "Nachdem der Hund rechtlich als Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial einzustufen ist, sind die dafür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen", heißt es von der Stadtgemeinde.

Dazu gehöre der Nachweis der erweiterten Sachkunde und die Überprüfung, ob die mietvertraglichen Voraussetzungen für eine weitere Hundehaltung erfüllt sind. "Eine endgültige Entscheidung kann daher erst nach vollständiger Klärung aller rechtlichen und vertraglichen Aspekte getroffen werden", so die Stadtgemeinde.

"Die Stadtgemeinde Korneuburg ist an einer rechtlich sauberen und zugleich sachlichen Lösung interessiert. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander aller Bewohnerinnen und Bewohner als auch das Wohl des Tieres", so die Stadtgemeinde Korneuburg.

"Wie mein Kind"

Jurekovic gehe es mit all dem nicht gut, "weil der Hund ist im Prinzip wie mein Kind". Und er sagt: "Ich hoffe, dass ich den Hund behalten darf", so Patrick Jurekovic, der alles dafür unternimmt.

{title && {title} } bro, {title && {title} } Akt. 14.04.2026, 10:02, 13.04.2026, 05:30
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