Ein Bier vor dem Dienstschluss wird für einen Polizisten aus dem Hausruckviertel richtig teuer. Der Inspektor muss 6.000 Euro zahlen, nachdem er vor einer Dienstübergabe mit einer Kollegin "eine Halbe" getrunken hatte. Zu diesem Zeitpunkt war der Beamte noch im Dienst.
Das berichtet die "Krone". Der Fall landete bei der Bundesdisziplinarbehörde, die eine empfindliche Geldstrafe aussprach. Bei der Entscheidung spielte laut Bericht nicht nur das verfrühte "Feierabend-Bier" eine Rolle, sondern auch die Vorgeschichte des Beamten.
Vor knapp sieben Jahren war der Polizist wegen Alkohols am Steuer erwischt worden. Zudem soll es bereits im Dienst einen Vorfall mit Alkohol gegeben haben. Damals ging es um die Essenszubereitung für die Kollegenschaft: Beim Abschmecken einer Sauce für Knödel soll der Inspektor an Rotwein genippt haben, der für die "Tunke" verwendet wurde.
Alkohol und Uniform schließen einander grundsätzlich nicht aus. Entscheidend ist aber der Zeitpunkt. Während der Dienstzeit gilt ein strenges Alkoholverbot. Nach Dienstschluss darf ein Bier auch auf oder außerhalb der Inspektion getrunken werden – sogar in Uniform.
Grenzen gibt es trotzdem: Übermäßiger Alkoholkonsum in Dienstkleidung ist verboten, wenn dadurch "das Ansehen des Amtes" beschädigt wird.
Bundesweit wurden im Jahr 2024 nach den letzten offiziellen Zahlen 225 Disziplinaranzeigen gegen Polizisten eingebracht. In 183 Fällen wurde ein Verfahren eröffnet. Es gab 129 Verurteilungen und neun Entlassungen.