Wirtschaft

Finanzamt will 4.600 €, muss selbst 3.900 € blechen

Statt 4.600 Euro an das Finanzamt zurückzuzahlen, gelang es einem Kärntner mit Hilfe der AK, 3.900 Euro Steuergutschrift von der Behörde zu erhalten. 

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Statt 4.600 Euro an das Finanzamt zurückzuzahlen, gelang es einem Kärntner, mit der Hilfe der AK 3.900 Euro Steuergutschrift von der Behörde zu erhalten. (Symbolbild)
Statt 4.600 Euro an das Finanzamt zurückzuzahlen, gelang es einem Kärntner, mit der Hilfe der AK 3.900 Euro Steuergutschrift von der Behörde zu erhalten. (Symbolbild)
Wolfgang Filser / SZ-Photo / picturedesk.com

Ratlos um Hilfe wandte ein Kärntner sich an die Arbeiterkammer. Doppelt gemeldete Bezüge an das Finanzamt bescherten dem Mann Steuernachzahlungen. Wie das Einschreiten der AK zu Tage brachte, soll der Mann laut Finanzamt doppelte Einkünfte bezogen haben, was allerdings nicht der Wahrheit entsprach.

➤ Mit der Hilfe der Arbeiterkammer bekam der Kärntner schließlich 3.900 Euro Steuergeld über die Arbeitnehmerveranlagung zurück, statt 4.600 Euro an das Finanzamt Österreich nachzuzahlen.

Arbeitsunfähigkeit

Der Herr habe im vergangenen Jahr AMS-Bezüge bekommen, die wie auch Löhne und Gehälter an das Finanzamt gemeldet werden. Aufgrund einer Krankheit war der Kärntner arbeitsunfähig, darum wurde rückwirkend – nach Beratung der Sozialrechtsexperten in der AK – Rehabilitationsgeld bei der Österreichischen Gesundheitskasse beantragt und auch nachgezahlt.

 Das Reha-Geld sei von der ÖGK teilweise an das AMS überwiesen worden, allerdings dem Finanzamt in gesamter Höhe gemeldet.

"Bevor Bescheide erlassen werden, müsste es zu einer Überprüfung durch Mitarbeiter der Finanzverwaltung kommen, wenn AMS-Bezüge und Reha-Geld für den gleichen Zeitraum gemeldet werden", erläuterte der AK-Steuerexperte Joachim Rinösl. Ein ähnliches Problem gebe es auch bei Pensionsnachzahlungen, stellt der Experte weiter fest. 

Beschwerde führt zu Erfolg

Nach dem vergeblichen Versuch des Kärntners, persönlich mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen, schritt schließlich der AK-Steuerexperte ein und schrieb eine Beschwerde – mit Erfolg. 

Schlussendlich erhielt der Hilfesuchende eine Steuergutschrift von 3.900 Euro.

"Steuerthemen mit dem Finanzamt immer prekärer"

Bei dem Anliegen des Kärntners handelt es sich aber um keinen Einzelfall. "Die Anfragen mehren sich", stellt der Experte fest.

Kärntens AK-Präsident Günther Goach erläutert diesbezüglich, dass "die Steuerthemen mit dem Finanzamt immer prekärer" werden. "Zuerst erschwerte Kontaktaufnahme bei der Arbeitnehmerveranlagung, dann werden Anträge zur Familienbeihilfe verspätet abgearbeitet und jetzt werden Bescheide ohne Überprüfung erlassen", so Goach.

Das liege wohl an einem Arbeitskräftemangel. Aus diesem Grund fordert er mehr Personal zur Bearbeitung der Steueranliegen der Menschen.

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