Ein Unfall beim Rückumzug in die frisch sanierte HTL Villach hat ein gerichtliches Nachspiel gehabt. Ein Schüler, der damals freiwillig beim Übersiedeln half, verletzte sich dabei am Finger – und klagte später auf Schmerzensgeld. Das Gericht wies die Klage nun ab.
Der Jugendliche hatte sich beim Tragen einer Pinnwand den Finger eingeklemmt. Nach seiner Matura verlangte er von der Schule Schmerzensgeld und brachte den Fall vor Gericht.
In solchen Fällen vertritt in Österreich üblicherweise die Finanzprokuratur die Republik. Deren Präsident Wolfgang Peschorn erklärte, dass immer wieder Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen gestellt werden. Dabei werde häufig behauptet, Lehrpersonen hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt, wie der ORF berichtet. Ein typisches Beispiel seien Unfälle bei Schulskikursen, bei denen sich Schüler verletzen und anschließend die Verantwortung bei Lehrern sehen.
Im konkreten Fall kam das Gericht jedoch zu einem anderen Ergebnis. Laut Peschorn wurde festgestellt, dass keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag und somit kein rechtswidriges Verhalten gegeben war. Die Lehrperson habe ihre Aufgaben rechtlich korrekt erfüllt.
Darüber hinaus greife in solchen Situationen auch das sogenannte Haftungsprivileg nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Dadurch sei eine Haftung in derartigen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Zunahme von Klagen verletzter Schüler gegen Lehrer beobachte man derzeit nicht, so Peschorn.