Ehepaar betrogen

Firma verlangte 50.000 €, doch Leistungen blieben aus

Ein älteres Ehepaar zahlte 20.000 Euro für Arbeiten rund ums Haus. Doch ein Großteil der versprochenen Leistungen soll fehlen.
21.10.2026, 15:40
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Ein Werbeprospekt, ein freundliches Gespräch und plötzlich geht es um Tausende Euro: Ein älteres Ehepaar aus Kärnten wollte Arbeiten rund um Haus und Garten erledigen lassen. Statt der erhofften Hilfe steht das Paar nun vor einem Rechtsstreit.

Im Mai erhielten zahlreiche Haushalte in Kärnten einen Prospekt einer Firma, die unter anderem Fassadenreinigung, Kunstharzverfugungen und Arbeiten rund um den Garten anbot. Beworben wurde das Angebot mit einem Rabatt von 20 Prozent.

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Paar schöpfte keinen Verdacht

Das Ehepaar rief die angegebene Telefonnummer an. Ein "äußerst freundlicher und sehr vertrauensvoll" wirkender jüngerer Mann meldete sich, berichtet der Anwalt der Senioren, Alexander Todor-Kostic laut der "Kleinen Zeitung".

Kurz darauf kam der Hausreiniger vorbei. Im Auftragsformular wurden zahlreiche aufwendige Arbeiten angekreuzt. Der vereinbarte Gesamtpreis: 50.000 Euro. 20.000 Euro davon zahlte das Ehepaar sofort bar an.

Arbeiten sollen nur 2.000 Euro wert sein

Zwar wurden Arbeiten durchgeführt, allerdings längst nicht alle vereinbarten Leistungen, wie der Anwalt schildert. Trotzdem forderte die Firma die Senioren mehrfach auf, die restlichen 30.000 Euro zu überweisen.

Das Ehepaar bekam Zweifel. Die bereits geleistete Anzahlung erschien angesichts des tatsächlichen Umfangs der Arbeiten deutlich zu hoch. Laut Todor-Kostic sollen die Arbeiten höchstens 2.000 Euro wert gewesen sein – "Keinesfalls 20.000 Euro."

Der Anwalt forderte deshalb 18.000 Euro zurück und stellte klar, dass seine Mandanten die noch offenen 30.000 Euro nicht bezahlen würden. Doch die Suche nach dem Unternehmen gestaltete sich schwierig.

Firma unter neuer Adresse erreichbar

An der angegebenen Adresse im Klagenfurter Stadtteil St. Ruprecht war die Firma nicht auffindbar. Ein Aufforderungsschreiben kam mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück.

Unter der angegebenen Handynummer meldete sich laut Anwalt eine Frau mit deutschem Akzent. Sie erklärte, die Klagenfurter Anschrift sei lediglich eine "Postfach-Adresse", das Unternehmen sitze eigentlich in Deutschland. Ein versprochener Rückruf blieb aus, E-Mails wurden nicht beantwortet.

Wenige Wochen später tauchte die Firma erneut auf – diesmal mit einem neuen Prospekt und einer Adresse in Feldkirchen. Mithilfe der Wirtschaftskammer gelang es dem Anwalt, den Firmeninhaber namentlich ausfindig zu machen.

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Gericht muss über Rückzahlung entscheiden

Mittlerweile wurde eine Klage beim Landesgericht eingebracht. Ein Anwalt aus Wien meldete sich daraufhin und bot eine außergerichtliche Rückzahlung von 10.000 Euro an. Todor-Kostic lehnte ab und beharrte auf der Rückforderung von 18.000 Euro. Der Firmeninhaber beeinspruchte den gerichtlich erwirkten Zahlungsbefehl. Nun muss das Landesgericht Klagenfurt entscheiden. Eine Strafanzeige dürfte folgen.

"Der Fall zeigt leider sehr deutlich, wie schwierig es für Verbraucher sein kann, einen Anbieter nachträglich ausfindig zu machen und Ansprüche durchzusetzen", sagt Todor-Kostic. Von der kritisierten Firma war niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Anfragen der Kleinen Zeitung blieben unbeantwortet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

red, 21.10.2026, 15:40
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