"Vorrang für Österreicher"

FPÖ will Asylwerbern nur noch Notversorgung gewähren

Im Landtag fordert die FPÖ, Asylwerbern nur noch medizinische Notversorgung zu gewähren. Doch der Vorschlag wirft rechtliche Fragen auf.
Christoph Weichsler
17.04.2025, 12:36

"Es kann nicht sein, dass Menschen, die nie eingezahlt haben, dieselben Leistungen erhalten wie unsere Bürger", sagte FPÖ-Klubobmann Maximilian Krauss am 17. April im Wiener Landtag. Gemeinsam mit den Abgeordneten Wolfgang Seidl und Anton Mahdalik brachte er einen Resolutionsantrag ein, der eine grundlegende Änderung im Zugang zur Gesundheitsversorgung für Asylwerber vorsieht.

Im Antrag heißt es: Der Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem solle für Asylwerber künftig auf medizinische Notversorgung beschränkt werden. Zusätzlich sollen ärztliche Leistungen, die über das Notwendigste hinausgehen, vom Grundversorgungsbeitrag abgezogen werden. Der volle Zugang – etwa über die e-Card – solle erst nach einer positiven Asylentscheidung und im Zusammenhang mit erbrachten Integrationsleistungen gewährt werden.

FPÖ: "Beitragszahler zuerst"

Begründet wird der Antrag mit dem wachsenden Druck auf das Gesundheitssystem: überfüllte Ambulanzen, fehlendes Personal und lange Wartezeiten. Laut FPÖ treffe dies vor allem jene Menschen, "die das System über Jahrzehnte mitgetragen haben". Es sei sozialpolitisch nicht tragbar, dass diese nun dieselben oder sogar schlechtere Leistungen erhalten als Personen ohne Beitragsleistung.

Der Wiener Landesrat für Soziales, Gesundheit und Sport solle sich deshalb laut FPÖ auf Bundesebene dafür einsetzen, diese Neuregelung in die sogenannte Zielsteuerung Gesundheit einzubringen.

Was Asylwerber aktuell erhalten

Derzeit sind Asylwerber in Österreich im Rahmen der Grundversorgung krankenversichert. Die Leistungen umfassen medizinisch Notwendiges, darunter Akutversorgung, Schwangerschaftsbegleitung, Impfungen und Kindervorsorge. Eine uneingeschränkte medizinische Vollversorgung wie bei regulär Versicherten erhalten sie nicht. Eine e-Card haben sie dennoch – zur Abrechnung der gedeckten Leistungen.

Die FPÖ kritisiert diese Regelung als ungerecht – andere sehen darin jedoch eine Mindestabsicherung, die internationalen Standards entspricht.

Rechtslage: Spielraum begrenzt

Bereits im Jänner 2025, als FPÖ und ÖVP über eine Koalition verhandelten, wurde das Thema diskutiert. Damals ließ man ein Rechtsgutachten prüfen. Das Ergebnis: Laut EU-Aufnahmerichtlinie müssen gewisse Mindeststandards erfüllt sein – darunter ausdrücklich die medizinische Versorgung und Notfallmedizin.

"Es muss ein menschenwürdiger Lebensunterhalt möglich sein", betonte Migrationsforscher Gerald Kohlenberger. Auch Menschenrechtlerin Gahleitner-Gertz äußerte Bedenken: Die geplanten Maßnahmen seien Teil eines "schikanösen Systems", das Menschen aus Angst davon abhalten könnte, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Koppelung an Integration wohl unzulässig

Besonders heikel ist laut den Menschenrechtlern die geplante Verknüpfung von Gesundheitsleistungen mit Integrationsfortschritten – etwa Sprachkursen oder anderen Nachweisen. Eine solche Bedingung wäre "definitiv rechtswidrig", so die Einschätzung.

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