Eine 22-jährige Frau aus dem Tiroler Unterland geriet ins Visier der Ermittler. Die syrische Staatsbürgerin steht im Verdacht, bei der Beantragung von Mindestsicherungsleistungen falsche Angaben gemacht zu haben.
Laut Ermittlungen soll die Frau zwischen Juli 2025 und April 2026 verschwiegen haben, dass ihr Lebensgefährte dauerhaft mit ihr in einer gemeinsamen Wohnung lebte. Dadurch soll sie höhere Leistungen erhalten haben, als ihr tatsächlich zugestanden wären.
Die Wohnung wurde mit Mitteln der Mindestsicherung gefördert. Bei den Anträgen gab die 22-Jährige jedoch keinen weiteren Haushaltsangehörigen an.
Ihr Lebensgefährte war zwar offiziell an einer Obdachlosenadresse gemeldet, soll nach den Erhebungen aber ständig mit der Beschuldigten in Lebensgemeinschaft gewohnt haben.
Durch die nicht gemeldete Wohnsituation kam es laut Polizei zu einem Überbezug von Sozialleistungen. Der entstandene Schaden wird mit rund 10.800 Euro beziffert.