Eine Seniorin aus Sieghartskirchen hat sich verzweifelt an Bundesrat Andreas Spanring (FPÖ, u.) gewandt. Obwohl die 76-Jährige den ORF-Beitrag nachweislich jeden Monat am 1. im Voraus überweise, werde sie mit Mahngebühren, Anwaltsschreiben und sogar Pfändungsandrohungen konfrontiert.
Der Grund: Die 76-Jährige zahlt monatlich im Voraus, möchte aber weder gleich für zwei Monate bezahlen noch dem ORF-Beitragsservice eine Einzugsermächtigung erteilen.
"Diese Frau verweigert keinen einzigen Cent. Sie bezahlt lückenlos, pünktlich und im Voraus. Trotzdem behandelt man sie wie eine säumige Schuldnerin und setzt sie mit Mahnungen, Zusatzkosten und Pfändungsandrohungen unter Druck. Das ist keine Dienstleistung, sondern eine unerträgliche Schikane gegen eine zahlungswillige Pensionistin", kritisiert Bundesrat Andreas Spanring.
Gerade für Pensionisten könne es einen erheblichen Unterschied machen, ob sie den Beitrag für einen oder gleich für zwei Monate im Voraus bezahlen müssen. Dennoch beharre der Einhebungsapparat auf seinen Vorgaben, obwohl sämtliche Monatsbeiträge nachweislich entrichtet wurden.
"Der ORF bekommt sein Geld vollständig und pünktlich. Daraus einen Zahlungsrückstand zu konstruieren, nur weil monatlich statt zweimonatlich bezahlt wird, ist an Absurdität kaum zu überbieten. Nicht jeder Pensionist kann dem ORF Geld für zwei Monate vorstrecken – und niemand darf zu einer Einzugsermächtigung gedrängt werden", so Spanring.
Der Fall zeige, wie weit sich das zwangsfinanzierte ORF-System von den Bürgern entfernt habe.
"Millionen werden für einen aufgeblähten Einhebungsapparat ausgegeben, der zahlende Bürger mit Drohbriefen verfolgt. Gleichzeitig werden alle Haushalte gezwungen, den ORF zu finanzieren – unabhängig davon, ob sie dessen Programm und politische Berichterstattung überhaupt konsumieren wollen. Diese Zwangsfinanzierung ist bereits eine Zumutung. Dass nun sogar pünktlich zahlende Pensionisten schikaniert werden, schlägt dem Fass den Boden aus", so Spanring.
Spanring fordert das ORF-Beitragsservice auf, sämtliche Mahn-, Anwalts- und Inkassokosten im konkreten Fall unverzüglich zurückzunehmen, die Drohungen einzustellen und eine monatliche Vorauszahlung per Überweisung zu ermöglichen. "Ich werde diese Pensionistin nicht alleinlassen. Eine Frau, die ihre Beiträge pünktlich bezahlt, bis hin zur Pfändungsandrohung zu verfolgen, ist eine absolute Sauerei."
Auf "Heute"-Anfrage heißt es seitens der ORF-Beitrags Service GMBH: "Die Zahlungsmodalitäten für den ORF‑Beitrag sind unmittelbar im ORF‑Beitrags‑Gesetz 2024 geregelt. Im Sinne einer effizienten und möglichst verwaltungsökonomischen Abwicklung sieht das Gesetz für Privatpersonen eine jährliche Zahlung mittels Erlagscheins beziehungsweise eine Zahlung mittels SEPA‑Lastschriftmandats in einer, zwei oder sechs Teilzahlungen pro Jahr vor."
Betont wird: "Die OBS ist an diese gesetzlichen Vorgaben gebunden und kann keine davon abweichenden Zahlungsformen einführen."
Selbstverständlich bestehe auch für Pensionistinnen und Pensionisten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Befreiung vom ORF-Beitrag zu beantragen. Nähere Informationen sind unter https://www.obs.at/befreiung abrufbar.
Weiter heißt es: "Bei offenen Fragen oder Zahlungsschwierigkeiten empfehlen wir Beitragspflichtigen, möglichst frühzeitig direkt Kontakt mit der OBS aufzunehmen, damit der konkrete Sachverhalt geprüft und gemeinsam eine tragfähige Lösung gefunden werden kann.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum geschilderten Einzelfall ohne entsprechende Angaben inklusive Beauskunftungsvollmacht keine konkreten Auskünfte erteilen können."