Am 10. und 11. September findet ein "ORF-Zukunftsforum" statt. Im Vorfeld legt das "Österreichische Netzwerk Zivilgesellschaft" (ÖNZ) einen Katalog mit Forderungen zu einer Reform des Öffentlich-Rechtlichen vor.
Verlangt wird ein ORF, der frei und unabhängig von parteipolitischem Einfluss agieren kann und dessen Finanzierung und öffentlich-rechtlicher Auftrag per Verfassung geschützt sind. So kann er Bürgern den Zugang zu unabhängiger und verlässlicher Information bereitstellen und seine zentrale Rolle für die Demokratie erfüllen, schreibt das ÖNZ in einer Aussendung.
Kern des Reformvorschlags ist eine tiefgreifende Erneuerung der ORF-Gremien. Der Publikumsrat soll als zentrales Repräsentationsorgan gestärkt und maßgeblich bei strategischen Entscheidungen wie der Wahl der Generaldirektion eingebunden werden. Der Anteil direkt parteipolitisch entsandter Mitglieder soll auf maximal ein Drittel begrenzt werden. Neben einer garantierten gesellschaftlichen Vielfalt sieht das Modell die Einführung eines Losverfahrens nach dem Schöffen-Prinzip vor.
Parallel dazu soll der bisherige Stiftungsrat in einen verkleinerten, professionellen Verwaltungsrat umgewandelt werden. In diesem soll dann auch der Redaktionsausschuss direkt vertreten sein.
Zur Modernisierung der Führungsebenen fordert das ÖNZ die Abschaffung der Alleingeschäftsführung zugunsten eines strikten Vier-Augen-Prinzips. Zudem soll die Funktionsperiode von Direktoren auf einmalig acht Jahre verlängert und die Wiederwahlmöglichkeit abgeschafft werden.
Sämtliche Direktions- und Führungspositionen – einschließlich aller Landesstudios – sollen künftig in gemeinsamen Sitzungen von Publikums- und Verwaltungsrat gewählt werden. Verpflichtende öffentliche und internationale Hearings sowie lückenlos dokumentierte Auswahlverfahren nach Standards des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes sollen sicherstellen, dass nicht Parteinähe, sondern Qualifikation ausschlaggebend ist.
Um den ORF dauerhaft vor politischer Aushungerung zu schützen, verlangt das ÖNZ eine verfassungsrechtliche Absicherung sowohl des Finanzierungsmodells als auch des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags. Eine Finanzierung über ein Bundesbudget – wie das die FPÖ fordert – lehnt das ÖNZ dagegen ab. Ein weiterer spannender Punkt zur Absicherung der Pressefreiheit: ein Weisungsverweigerungsrecht für die ORF-Journalisten.
Schließlich unterstreicht das Netzwerk die gesellschaftliche Verantwortung des Senders. Die Fortführung humanitärer Initiativen wie "Licht ins Dunkel" und "Nachbar in Not" müsse ebenso wie der Umweltbeirat als gesetzlicher Kernauftrag dauerhaft garantiert bleiben.
Das ORF-Zukunftsforum dürfe nicht bei einer Themensammlung stehen bleiben. Es brauche einen verbindlichen Zeitplan, ein ordentliches Begutachtungsverfahren und die strukturierte Einbindung von Experten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der ORF-Redaktionen.