Nach zwei Ohrfeigen im Februar 2019 hatte das Opfer, eine 38-jährige Frau, endgültig genug, trennte sich von ihrem Mann (47) und zog mit den vier Kindern (9 bis 18 Jahre) in ein Einfamilienhaus nach Sooß im Bezirk Baden.
Der angeklagte Gatte konnte die Trennung nicht verkraften, litt unter psychischen Problemen. Er war laut Ankklage überzeugt, dass seine Ehefrau "übersinnliche Fähigkeiten hatte und schwarze Magie anwandte, worunter vor allem seine Kinder zu leiden hätten". Laut Gutachter liegt aber keine Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt vor, der 47-Jährige ist also schuldfähig.
Am Ostersonntag soll der dreifach vorbestrafte Angeklagte Geschenke vorbeigebracht, diese am Tisch abgestellt, dann drei Mal auf seine Noch-Ehefrau gefeuert haben. Dann soll er rund 40 Mal mit einem mitgebrachten Schraubenzieher auf die Frau eingestochen haben.
Du bist von Gewalt betroffen? Hier findest du Beratungs- und Hilfsangebote für Frauen und Kinder:
Frauen-Helpline: 0800222555
24-Stunden-Frauennotruf: 0171719
24-Stunden-Notruf der Wiener Frauenhäuser: 057722
Rat auf Draht: 147
Telefonseelsorge: 142
Mitangeklagt ist ein angeblicher Waffenverkäufer (45, fünffach vorbestraft, saß zuletzt 16 Jahre in Haft wegen eines Schussattentats auf einen Türsteher). Laut dem 47-Jährigen habe dieser ihm die Tatwaffe, eine Beretta, für 900 € übergeben. Mit dem Tötungsdelikt habe der 45-Jährige nichts zu tun, so sein Verteidiger Mirsad Musliu. Der Hauptangeklagte wolle seinen Mandanten "in etwas hineinreiten".
Der Prozess am Gericht Wr. Neustadt ist für zwei Tage angesetzt (10. und 12. November). Die Unschuldsvermutung gilt.
Der 47-Jährige ist österreichischer Staatsbürger, war zuletzt ein Jahr ohne Beschäftigung. Nach einer Verurteilung im Bereich Betrug, Diebstahl und Urkundenunterdrückung war der vierfache Vater zuletzt zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt worden. Am 23. Mai 2025 war er bedingt entlassen worden.
Am 29. November 2025 soll es laut Anklage zur Übergabe der Beretta in Wr. Neustadt gekommen sein: Der Hauptangeklagte soll die Schusswaffe vom 45-Jährigen, einem Bekannten, nach kurzer Bedenkzeit erworben haben.
Am Ostersonntag fasste der 47-Jährige laut Anklage "dann den Entschluss, seine Ehefrau zu töten". Nach der Tat zog er die Leiche in den Garten, legte sie neben der Gartenhütte ab und versteckte sie unter Grünschnitt.
Von einem heimkehrenden Sohn wurde er dabei überrascht, als er Spuren der Tat im Wohnhaus beseitigen wollte. Schließlich rief er die Polizei an und ließ sich widerstandslos festnehmen.