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Frau bat Polizei um Hilfe, kassierte 200-Euro-Strafe

Wegen ihres Mannes alarmierte Sarah H. die Polizei. Die Beamten brüllten und zeigten jedoch die Wienerin an. Die Strafe wurde nun fallen gelassen.

Amra Duric
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Sarah H. wurde im Sommer von Beamten angeschrien und zu einer 200-Euro-Strafe verdonnert. Das Verfahren gegen sie wurde nun eingestellt.
Sarah H. wurde im Sommer von Beamten angeschrien und zu einer 200-Euro-Strafe verdonnert. Das Verfahren gegen sie wurde nun eingestellt.
Sabine Hertel

Weil ihr damaliger Ehemann betrunken und aggressiv war, rief Sarah H. im Sommer die Polizei. "Ich hatte meine Kinder zur Nachbarin gegeben, weil ich ihnen seine Aggressionen ersparen wollte", erzählte die Wienerin damals im Gespräch mit "Heute". Sarah H. flehte die Beamten um Hilfe an und erklärte ihnen mehrere Male, dass sie und ihre Kinder (drei und zehn Jahre alt) Angst hätten. Doch statt Schutz, bekam sie eine Anzeige und Strafe in Höhe von 200 Euro. 

Strafverfahren gegen Polizisten noch anhängig

Der ganze Polizeieinsatz wurde von Sarah H. auf Tonband festgehalten. Einer der Beamten erklärte: "Wenn Sie Streit haben, ist mir das prinzipiell egal (…) Es ist mir eigentlich egal, wer wen schlägt (…) Was sollen wir jetzt machen, was stellen Sie sich vor, dass wir ihn rauswerfen?" Die Wienerin erklärte daraufhin: "Ja, bitte. Wir haben Angst vor ihm. Er trinkt viel Alkohol." Der Polizist erwiderte: "Es haben immer alle Angst. Schauen Sie, Sie wirken auf mich eher bedrohlich als der Mann (…) Sie müssen sich das selbst ausmachen, wer geht und nicht geht. Wir können niemanden aus der Wohnung werfen."

Der Fall sorgte für mediale Aufmerksamkeit und Wirbel im Netz. Besonders, weil nicht Sarahs damaliger Ehemann, sondern sie selbst wegen "Lärmerregung und Anstandsverletzung" zu 200 Euro Strafe verdonnert wurde. Laut Polizei hätte sie die Beamten als "inkompetent" und "blöd" bezeichnet. Gegen die Strafe hat Sarahs Anwältin Aleksandra Fux Einspruch eingelegt und gewonnen. Das Verfahren wurde nun eingestellt, jedoch wurde nicht begründet, warum. 

Gegenüber "Heute" erklärt die Anwältin: "Es wurde eine allgemeine Begründung herangezogen, ohne, dass die Polizei zu dem konkreten Vorwurf der falschen Anzeigenlegung Stellung genommen hat. Das ist insofern schade, weil dadurch nicht klar festgestellt wurde, dass die meiner Mandantin vorgeworfene Aussage bzw. ein Anschreien nicht stattgefunden haben. Nichtsdestoweniger ist meine Mandantin sehr über diese Einstellung erfreut, da die gegen sie verhängten Strafen definitiv zu Unrecht erfolgten. Damit wurde zumindest ein wenig der Gerechtigkeit Genüge getan." Ein Strafverfahren gegen die am Einsatz beteiligten Polizisten ist laut Fux noch anhängig.

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