Überaus frech ging ein Betrieb in Niederösterreich vor: Eine junge Frau sollte sich für getane Arbeit nämlich nur mit einem Geschenkkorb und 200 Euro zufriedengeben.
Die Pflichtpraktikantin arbeitete in einem Betrieb im Bezirk Scheibbs und erhielt lediglich den Geschenkkorb und 200 Euro in bar als Gegenleistung – obwohl sie wie eine reguläre Arbeitskraft mitgearbeitet hatte und sogar Arbeitsaufzeichnungen vorlegen konnte.
Der Dienstgeber blieb auch nach einer Beschwerde uneinsichtig: "Wir gewährten der jungen Frau kostenlosen Rechtsschutz", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
In einem gerichtlichen Verfahren, das sich über zwei Instanzen zog, wurde die Rechtsauffassung der Arbeiterkammer schließlich bestätigt.
Die Praktikantin erhielt für ihre Tätigkeit ihre zustehenden Ansprüche: Lehrlingsentschädigung, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung sowie Nachmeldung zur Sozialversicherung und Zinsen in der Höhe von insgesamt 2.413 Euro.
"Für diese Arbeitsleistung wären sonst ein Geschenkkorb und 200 Euro geblieben. So geht man nicht mit zukünftigen Fachkräften um. Wir setzen uns für faire Bedingungen ein – auch bei Pflichtpraktika", heißt es seitens der AK Niederösterreich.