"Drei Bier am Vorabend"

Frau fuhr mit 4,75 Promille zum Bewerbungsgespräch

"So etwas habe ich noch nie erlebt", rätselt Polizeibeamter Robert K. vor Gericht, wie es die 45-jährige überhaupt unfallfrei zur Firma geschafft hat.
Nick Wolfinger
26.03.2026, 20:34
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Einen schlechten ersten Eindruck hinterließ eine Deutsche, die im vergangenen September zu einem Vorstellungsgespräch bei einer Firma in Dessau-Rosslau (Sachsen-Anhalt) erschien.

Die Personalchefin (53) der Seniorenresidenz, bei der sich die 45-Jährige um eine Stelle als Reinigungskraft bewarb, roch sofort die Fahne. Da die Frau angab, mit dem Auto gekommen zu sein, alarmierte sie die Polizei.

Alko-Test zeigte nur noch Pfeile

Was dann geschah, macht sprachlos: "Wir forderten die Angeklagte auf, einen Atemalkoholtest zu absolvieren", sagte Polizeikommissar Robert K. (28) nun laut "Bild"-Zeitung im Zeugenstand aus. Das Gerät habe zunächst 4,75 Promille angezeigt.

Bei der zweiten Messung versagte es jedoch. "Es zeigte drei Pfeile, aber keinen Wert mehr an. So etwas habe ich noch nicht erlebt", so der Beamte. Bei der angeordneten Blutabnahme wurden eine Stunde später immer noch vier Promille gemessen.

"Drei Bier am Vorabend"

Seine Kollegin, Leonie B. (23) hatte die Frau damals befragt. "Die Angeklagte räumte ein, dass sie gefahren sei. Ich fand die Autoschlüssel in ihrer Handtasche. Auf die Frage, wie viel sie getrunken habe, gab sie an: 'drei Bier am Vorabend'", berichtet die "Bild" vom Berufungsprozess des Landgerichts Dessau-Rosslau.

Freispruch sorgt für Wirbel

Denn in der ersten Instanz am Amtsgericht Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) war die Frau noch freigesprochen (!) worden. Damals ging der Richter davon aus, dass die Angeklagte aufgrund der außergewöhnlich hohen Alkoholisierung "absolut schuldunfähig" war. Die Staatsanwaltschaft wollte das nicht akzeptieren und ging in Berufung.

Trotzdem gefahren

Ein derart hoher Promille-Wert gilt gemeinhin als lebensgefährlich. Laut einem Rechtsmediziner, der vom Gericht für ein Gutachten angefordert wurde, sei dies nur durch eine "starke Alkoholgewöhnung" erklärbar.

Als "schuldunfähig" würde er die Frau dennoch nicht einschätzen. Immerhin habe sie es geschafft, unfallfrei mit ihrem Fiat zum Vorstellungsgespräch zu gelangen.

Jetzt doch verurteilt

Die Richterin ging von "fahrlässigem" Verhalten aus. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: 750 Euro Geldstrafe und Führerscheinentzug für sechs Monate wegen Trunkenheit am Steuer. Danach kann sie einen neuen beantragen. Für einen Job wird sie sich allerdings woanders umschauen müssen.

{title && {title} } NW, {title && {title} } 26.03.2026, 20:34
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