Kuriose Behörden-Posse um einen Pool in Klagenfurt! Bereits vor 27 Jahren erfüllte sich ein Ehepaar den Traum vom Badevergnügen im eigenen Garten. Plötzlich wollen die Stadtwerke dafür aber 1.130,34 Euro haben. Doch wie kam es nun dazu?
Laut Gesetz müsse man die Errichtung eines Pools nicht nur der Gemeinde, sondern auch dem Wasseranbieter melden. Je nach Poolgröße müsse dann einmalig ein sogenannter "Ergänzungsbeitrag" entrichtet werden.
Dennoch zeigte sich die Kärntnerin gegenüber der "Kleinen Zeitung" darüber verwundert, dass erst nach 27 Jahren ein Betrag in Rechnung gestellt wurde. Zumal habe sich ihr mittlerweile verstorbener Ehemann damals beim Magistrat erkundigt, ob er den Pool irgendwo melden müsse.
Dort habe man ihm gesagt, dass dies erst ab einer Größe von 80 Kubikmetern Pflicht sei. Der Pool im Garten der Klagenfurter sei jedoch nur halb so groß. Weiters habe man dem Mann mitgeteilt, dass er nur das Einverständnis der Nachbarn brauche. Diese habe er sich damals eingeholt und auch alle notwendigen Vorgänge genau dokumentiert sowie archiviert.
Wie es nun doch zu der Forderung von 1.130,34 Euro kommen konnte, wollte die "Kleine" von den Stadtwerken wissen. Auf Nachfrage wurde betont, dass eine allfällig erfolgte Mitteilung an den Magistrat Klagenfurt nicht die verpflichtende Mitteilung des Kunden an die Stadtwerke ersetze.
Demnach würden die Ergänzungsbeiträge für private Schwimmbecken bereits ab dem Jahr 1997 eingehoben werden. Dies sei im Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz verankert. Damals schaute man aber offenbar nicht so genau hin.
Dieser Umstand änderte sich durch die Coronazeit. Damals hätten sich nämlich viele Menschen ein privates Schwimmbecken angeschafft, ohne dies zu melden. Diese säumigen Kunden werden nun aufgespürt.
Dabei kommt den Stadtwerken auch die fortschreitende Digitalisierung zugute. Mit der Hilfe von Luftbildern könne man einen Abgleich mit Kundendaten machen. Somit werden wohl noch zahlreiche Klagenfurter einen Brief erhalten, zumal die Verjährungsfrist erst mit der Kenntnis des Versäumnisses beginne und 30 Jahre andauere.