Dieser Fall sorgt für Debatten: Eine junge Frau aus dem Waldviertel war in einem Betrieb beschäftigt, das Dienstverhältnis war zunächst zwar nur befristet. Aber die Niederösterreicherin hatte eine Übernahme-Zusage seitens der Firma.
Kurz vor Ablauf der drei Monate teilte sie dem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist. Statt die Frau – wie zugesagt – zu übernehmen, meldete der Betrieb die Frau aber einfach ab. Mit der Annahme, dass das Dienstverhältnis damit beendet ist.
Die Frau ließ die Vorgehensweise nicht auf ihr sitzen und wandte sich an die AK Niederösterreich, die sich sofort dem Fall annahm. Experten rieten ihr, sich arbeitswillig und arbeitsfähig zu erklären.
Die Arbeiterkammer schließlich intervenierte ihrerseits beim Arbeitgeber: Bei Schwangerschaft verlängert sich ein befristetes Dienstverhältnis nämlich automatisch bis zum Mutterschutz.
Nach der rechtlichen Klarstellung musste auch die Firma reagieren und lenkte zum Schluss doch noch ein. Die Frau wurde bis zum Mutterschutz weiterbeschäftigt und erhielt dadurch mehr als 7.500 Euro brutto. Viel Geld zum Start ins Mutterglück.