Vor Gericht gewonnen

Frau verkündet Schwangerschaft – wird sofort gefeuert

Eine werdende Steirerin erzählt ihrem Vorgesetzten von ihrer Schwangerschaft und wird gekündigt. Die AK klagte für sie – mit Erfolg.
Michael Pollak
07.11.2025, 04:38
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Es sollte ein freudiger Moment werden, doch für eine junge Grazerin wurde die Mitteilung ihrer Schwangerschaft zum Schock-Erlebnis: Statt Glückwünschen kassierte sie vom Chef die fristlose Entlassung – und das sogar rückwirkend, das berichtet die Kleine Zeitung.

Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer Steiermark, die für sie vor Gericht zog. Mit Erfolg: Die AK gewann den Prozess, die Schwangere bekam 8.800 Euro zugesprochen. Die Summe entspricht jenen Ansprüchen, die ihr bis zum frühest möglichen Kündigungstermin zustehen.

"Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde, besteht ein Kündigungsschutz. Dieser geht bis vier Monate nach der Entbindung. Wenn Frauen in Karenz gehen, können sie bis vier Wochen nach Ende der Karenz nicht gekündigt werden", erklärt AK-Referentin Bianca Liebmann-Kiss der Kleinen.

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Besonders streng: Jede Kündigung oder Entlassung einer Schwangeren muss beim Gericht angemeldet werden. Dort wird geprüft, ob die Beendigung des Dienstverhältnisses rechtens wäre. "Dass das Gericht einer Entlassung oder einer Kündigung einer Schwangeren zustimmt, kommt nahezu nie vor", betont Liebmann-Kiss.

Nur wenn ein Unternehmen wirtschaftlich am Abgrund steht und ein Abbau der Stelle unausweichlich ist, wäre eine Entlassung denkbar. Doch im aktuellen Fall konnte der Arbeitgeber keinerlei schwerwiegende Gründe nachweisen.

Trotz des Sieges will die Teilzeit-Beschäftigte nicht in den Betrieb zurück. Sie verlässt das Unternehmen – mit dem, was ihr zusteht.

Immer wieder ähnliche Fälle

Ein Einzelfall ist das nicht, so Liebmann-Kiss: "In den letzten Monaten kommt es wieder zu Vorfällen, wo Schwangere oder Personen in der Elternzeit gekündigt werden." Zwar seien solche Fälle noch in der Minderheit, sie nehmen aber zu. Die AK sieht die wirtschaftliche Lage als einen möglichen Grund dafür.

{title && {title} } POM, {title && {title} } Akt. 07.11.2025, 09:51, 07.11.2025, 04:38
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