Sieg vor Gericht

"Ich bin schwanger" – Chef feuert Steirerin fristlos

Eine Grazerin teilte ihrem Chef mit, dass sie ein Kind erwartet. Kurz darauf bekam sie rückwirkend die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Newsdesk Heute
06.11.2025, 18:38
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Eine Angestellte aus Graz erlebte einen Schockmoment, als sie ihrem Vorgesetzten ihre Schwangerschaft mitteilte. Statt Freude oder Glückwünsche kam die Kündigung – und zwar fristlos und rückwirkend. Die Frau wehrte sich mit Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) vor Gericht und bekam recht. Das Urteil: Der Arbeitgeber musste ihr 8.800 Euro zahlen – jene Summe, die ihr bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zugestanden wäre.

"Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde, besteht ein Kündigungsschutz. Dieser geht bis vier Monate nach der Entbindung. Wenn Frauen in Karenz gehen, können sie bis vier Wochen nach Ende der Karenz nicht gekündigt werden", erklärt Arbeiterkammer-Referentin Bianca Liebmann-Kiss gegenüber der "Kleinen Zeitung".

Der Schutz greift somit unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft – ein Fakt, den viele Betroffene laut AK noch immer unterschätzen.

Kündigung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich

Zudem müssen Arbeitgeber eine Entlassung oder Kündigung einer Schwangeren beim Gericht anmelden. Erst dort wird entschieden, ob die Beendigung des Dienstverhältnisses rechtens wäre. "Dass das Gericht einer Entlassung oder einer Kündigung einer Schwangeren zustimmt, kommt nahezu nie vor", so Liebmann-Kiss.

Nur wenn ein Unternehmen wirtschaftlich am Limit sei oder ein Stellenabbau unumgänglich werde, könne ein solcher Schritt rechtmäßig sein. Auch dann müssten schwerwiegende Gründe vorliegen.

Fälle nehmen zu

Im konkreten Fall konnte der Arbeitgeber keine ausreichenden Gründe vorbringen. Die Frau, die in Teilzeit tätig war, möchte dennoch nicht in den Betrieb zurückkehren. Sie verlässt das Unternehmen – mit den ihr zustehenden Ansprüchen.

Ein Einzelfall ist sie laut AK aber nicht. "In den letzten Monaten kommt es wieder zu Vorfällen, wo Schwangere oder Personen in der Elternzeit gekündigt werden", berichtet Liebmann-Kiss. Zwar handle es sich weiterhin um Einzelfälle, die Zahl der Betroffenen nehme jedoch zu – auch wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage.

{title && {title} } red, {title && {title} } 06.11.2025, 18:38
Jetzt E-Paper lesen