"Unangemessen lange"

48 Minuten auf der Toilette – Mann fristlos gekündigt

Ein Angestellter soll gefeuert worden sein, weil er mehrfach über 40 Minuten auf der Toilette war. Der Fall sorgt im Netz gerade für mächtig Wirbel.
André Wilding
05.11.2025, 13:22
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Ein Screenshot, der seit dem 16. Oktober in den sozialen Netzwerken kursiert, wirft aktuell Fragen auf – und zwar, ob man tatsächlich wegen einer langen Toilettenpause seinen Job verlieren kann.

Über 40 Minuten am Klo

Laut dem Dokument soll ein deutscher Arbeitnehmer am 23. September für 42 Minuten, am 25. für 46 und am 30. für 48 Minuten auf dem WC gewesen sein – und daraufhin fristlos gekündigt worden sein.

Der Arbeitgeber begründet die Kündigung so: "Trotz vorheriger Hinweise kam es wiederholt zu unangemessen langen Toilettenaufenthalten während der Arbeitszeit." Weiter heißt es, dass die Pausen zu "Verzögerungen und Mehrbelastung" geführt hätten.

Doch stimmt das überhaupt? Ob es sich um eine echte Kündigung handelt, ist bislang ungewiss. Die ursprüngliche Quelle des Schreibens ist nicht mehr auffindbar.

Keine privaten Telefonate

Arbeitsrechtsexperte Dr. Hermann Gloistein bewertet den Fall in der BILD so: "Theoretisch kann im lange andauernden Verweilen auf der Toilette während der Arbeitszeit eine erhebliche Pflichtverletzung liegen."

Allerdings nicht, wenn der Gang nur dem Grundbedürfnis dient. "Anders sieht die Situation aus, wenn sich der Arbeitnehmer mit dem Gang auf die Toilette Freizeit oder besondere Pausen verschafft."

Er betont: Besuch der Toilette während der Arbeitszeit ist erlaubt – private Telefonate oder "Pause machen" dort jedoch nicht. Die fristlose Kündigung ist das "schärfste Schwert des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis". Die Gründe müssen bewiesen werden.

Videoüberwachung nicht erlaubt

Eine Videoüberwachung in Toilettenkabinen komme jedenfalls nicht infrage. "Sollte es eine solche Überwachung geben, wird der Arbeitgeber daraus gewonnene Erkenntnisse wohl in Anbetracht der Schwere des Verstoßes gegen den Datenschutz nicht in einem Klageverfahren verwerten dürfen", sagt Gloistein zur BILD.

Ob die Geschichte echt oder ein Internetphänomen ist, bleibt offen – eines ist aber klar: Wer zu lange im WC steckt, könnte theoretisch Ärger bekommen.

{title && {title} } wil, {title && {title} } Akt. 05.11.2025, 15:04, 05.11.2025, 13:22
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